7 häufige Fehler im Arbeitsrecht — und wie Sie sie vermeiden

Rechtsanwalt Martin Reichelt — Kanzlei Reichelt Dresden

Als Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden erlebe ich täglich, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber an vermeidbaren Fehlern im Arbeitsrecht scheitern. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Stolperfallen zusammen — und zeigt, wie Sie diese umgehen.

1. Kündigung erhalten — und die 3-Wochen-Frist verpasst

Der häufigste und folgenschwerste Fehler: Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen (§ 4 KSchG). Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam — selbst wenn sie rechtswidrig war.

In meiner Praxis sehe ich regelmäßig Fälle, in denen Mandanten erst nach vier oder fünf Wochen reagieren. Dann ist rechtlich kaum noch etwas zu retten. Mein Rat: Kommen Sie sofort nach Erhalt der Kündigung in die Kanzlei. Eine erste Einschätzung dauert selten länger als 30 Minuten.

→ Mehr dazu: Kündigung & Kündigungsschutz — Ihre Rechte

2. Abmahnung stillschweigend hinnehmen

Viele Arbeitnehmer nehmen eine Abmahnung kommentarlos hin — ein Fehler. Nicht jede Abmahnung ist rechtmäßig. Häufige Mängel:

  • Der Vorwurf ist zu unbestimmt formuliert
  • Das abgemahnte Verhalten stellt keinen Pflichtverstoß dar
  • Die Abmahnung erfolgte unverhältnismäßig spät

Eine unwirksame Abmahnung kann aus der Personalakte entfernt werden. Lassen Sie jede Abmahnung zeitnah prüfen — sie ist oft die Vorstufe einer Kündigung.

→ Mehr dazu: Abmahnung im Arbeitsrecht — was tun?

3. Aufhebungsvertrag unterschreiben ohne Bedenkzeit

Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, stehen Arbeitnehmer unter Druck. Oft wird suggeriert, man müsse sofort unterschreiben. Das stimmt nicht — es gibt kein Gesetz, das eine sofortige Unterschrift verlangt.

Was viele nicht wissen: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III). Außerdem verzichten Sie mit der Unterschrift auf Ihren Kündigungsschutz. Lassen Sie jeden Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.

→ Mehr dazu: Aufhebungsvertrag prüfen lassen

4. Arbeitszeugnis nicht kontrollieren

Das Arbeitszeugnis entscheidet mit über Ihre berufliche Zukunft. Die Zeugnissprache ist codiert — hinter wohlklingenden Formulierungen können negative Bewertungen stecken. Ein Beispiel: „Er bemühte sich stets, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen“ klingt positiv, bedeutet aber eine mangelhafte Leistung.

In Sachsen sehe ich häufig Zeugnisse, die formal korrekt aussehen, inhaltlich aber deutlich unter dem liegen, was dem Arbeitnehmer zusteht. Ein erfahrener Blick erkennt das sofort.

→ Mehr dazu: Arbeitszeugnis prüfen lassen

5. Abfindung — zu früh akzeptieren oder zu spät verhandeln

Ein weit verbreiteter Irrglaube: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist Verhandlungssache. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab — Betriebszugehörigkeit, Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.

Als Faustregel gilt: Ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber die tatsächliche Höhe kann deutlich darüber oder darunter liegen. Wichtig: Die stärkste Verhandlungsposition haben Sie in den ersten drei Wochen nach Kündigung.

→ Mehr dazu: Abfindung im Arbeitsrecht

6. Probezeit unterschätzen

In der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen von nur zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Trotzdem ist auch hier nicht alles erlaubt. Diskriminierende Kündigungen, Verstöße gegen Mutterschutz oder fehlende Betriebsratsanhörung machen auch eine Probezeitkündigung unwirksam.

Besonders in Dresden und Sachsen erlebe ich, dass Arbeitgeber die Probezeit als rechtsfreien Raum betrachten. Das ist sie nicht.

→ Mehr dazu: Kündigung in der Probezeit — Ihre Rechte

7. Betriebsrat und Personalrat nicht einbeziehen

Falls in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert: Jede Kündigung erfordert dessen vorherige Anhörung (§ 102 BetrVG). Wird der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, ist die Kündigung unwirksam — unabhängig vom Kündigungsgrund.

Betriebsräte haben außerdem Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeiten, Überstunden und Sozialplänen. Diese Rechte werden in der Praxis oft übergangen.

→ Mehr dazu: Betriebsrat & Personalrat Schulung

Wann sollten Sie zum Anwalt?

Situation Dringlichkeit
Kündigung erhalten Sofort — 3-Wochen-Frist läuft
Aufhebungsvertrag vorgelegt Vor der Unterschrift
Abmahnung erhalten Innerhalb von 1-2 Wochen
Arbeitszeugnis erhalten Innerhalb von 2-3 Wochen
Mobbing oder Diskriminierung Zeitnah — Beweissicherung wichtig
Neuer Arbeitsvertrag Vor der Unterschrift

Über Rechtsanwalt Martin Reichelt

Seit der Gründung meiner Kanzlei in Dresden berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Mein Schwerpunkt liegt auf Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlungen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verbinde ich praktische Erfahrung mit fundiertem Fachwissen.

Arbeitsrecht Beratung in Dresden

Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Rufen Sie mich an unter 0351/40436556 oder schreiben Sie an kontakt@kanzlei-reichelt.de. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren konkreten Fall bezogene Einschätzung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Martin Reichelt.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Sie haben drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam. Vereinbaren Sie deshalb sofort einen Termin.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in den meisten Fällen nicht. Die Abfindung wird verhandelt — typischerweise im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags. Die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit und Erfolgsaussichten ab.

Was kostet die anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht?

Die Ersteinschätzung ist bei mir kostenlos. Für die weitere Beratung und Vertretung richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten vollständig.

Kann mein Arbeitgeber mich in der Probezeit einfach kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit nur zwei Wochen. Trotzdem gibt es Grenzen: Diskriminierende Kündigungen, Verstöße gegen Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht und fehlende Betriebsratsanhörung machen auch Probezeitkündigungen unwirksam.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause und lassen Sie ihn anwaltlich prüfen. Beachten Sie: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Weiterführende Informationen

📞 0351 / 40436556 Termin vereinbaren
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