Anwalt für Familienrecht in Dresden

Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht — persönliche Beratung in schwierigen Zeiten.

Familienrechtliche Angelegenheiten sind emotional belastend und rechtlich komplex. Ob Scheidung, Unterhaltsstreit oder Sorgerechtsverfahren – in diesen Situationen brauchen Sie einen Anwalt, der Ihre Interessen sachlich und entschlossen vertritt. Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Familienrechts.

Die Kanzlei Reichelt steht für eine persönliche, diskrete und lösungsorientierte Mandatsbearbeitung. Das Ziel ist immer, eine für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen – wo möglich einvernehmlich, wo nötig vor Gericht.

Unsere familienrechtlichen Schwerpunkte

Scheidung und Trennungsfolgen

Die Scheidung ist oft der schwierigste Schritt. Rechtsanwalt Reichelt begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Trennung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Dabei werden alle Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt und die Ehewohnungszuweisung kompetent geregelt.

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Unterhalt

Unterhaltsansprüche sind vielfältig und oft streitig. Die Kanzlei Reichelt berät Sie zu:

  • Kindesunterhalt: Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Trennungsunterhalt: Ansprüche während des Trennungsjahres
  • Nachehelicher Unterhalt: Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
  • Elternunterhalt: Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern

Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei Trennung und Scheidung stehen die Kinder im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Reichelt vertritt Ihre Interessen in Fragen des:

  • Gemeinsamen Sorgerechts: Regelung der elterlichen Sorge nach Trennung
  • Alleinigen Sorgerechts: Beantragung bei Gefährdung des Kindeswohls
  • Umgangsrechts: Regelung und Durchsetzung des Besuchsrechts
  • Aufenthaltsbestimmungsrechts: Wer bestimmt, wo das Kind lebt?

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Vermögensauseinandersetzung

Bei einer Scheidung muss das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Das betrifft insbesondere:

  • Zugewinnausgleich: Berechnung und Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs
  • Immobilien: Umgang mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung
  • Unternehmensbeteiligungen: Bewertung und Berücksichtigung im Zugewinn
  • Schulden: Verteilung der gemeinsamen Verbindlichkeiten

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine vertragliche Regelung kann vor oder während der Ehe sowie im Rahmen der Scheidung sinnvoll sein. Rechtsanwalt Reichelt berät Sie zur Gestaltung von:

  • Eheverträgen: Gütertrennung, Modifizierung des Zugewinns, Unterhaltsverzicht
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen: Einvernehmliche Regelung aller Scheidungsfolgen
  • Trennungsvereinbarungen: Regelungen für die Zeit des Getrenntlebens

Einvernehmliche Scheidung oder streitiges Verfahren?

Rechtsanwalt Reichelt bevorzugt wo immer möglich eine einvernehmliche Lösung. Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller, kostengünstiger und emotional weniger belastend – insbesondere wenn Kinder betroffen sind.

Ist eine Einigung nicht möglich, vertritt Rechtsanwalt Reichelt Ihre Interessen auch im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht Dresden und allen sächsischen Gerichten – engagiert und mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Kosten und Verfahrenskostenhilfe

Die Kosten für familienrechtliche Verfahren richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Bei einer Scheidung bestimmt sich der Verfahrenswert nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten.

Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (VKH). Rechtsanwalt Reichelt unterstützt Sie bei der Antragstellung und prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Ja, vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Anwalt vertreten sein, um den Scheidungsantrag zu stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für den antragstellenden Ehegatten.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres in der Regel 3 bis 6 Monate. Ein streitiges Verfahren mit Folgesachen kann ein bis zwei Jahre oder länger dauern.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten richtet. Bei einem kombinierten Nettoeinkommen von 4.000 Euro betragen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung ca. 2.500 bis 3.500 Euro (Gericht + Anwalt).

Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen?

Ja, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können und das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Bei einer Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres wird VKH in der Regel bewilligt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden.

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