Scheidung — Kosten und Ablauf
Transparente Kostenübersicht für Ihre Scheidung in Dresden.
Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom Einkommen der Ehegatten und davon, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig verläuft. Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden informiert Sie transparent über alle zu erwartenden Kosten.
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Die Kosten einer Scheidung bestehen aus zwei Hauptposten:
- Gerichtskosten: Diese werden vom Familiengericht nach dem Verfahrenswert berechnet und müssen vorab als Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden.
- Anwaltskosten: Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Der Verfahrenswert — die entscheidende Rechengröße
Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten. Bei einer Scheidung setzt sich der Verfahrenswert zusammen aus:
Scheidungssache
Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 FamGKG). Beispiel:
- Ehegatte 1: 2.500 € netto
- Ehegatte 2: 1.500 € netto
- Zusammen: 4.000 € × 3 = 12.000 € Verfahrenswert
Vom Nettoeinkommen werden bestimmte Beträge abgezogen, insbesondere Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern.
Versorgungsausgleich
Für jedes Anrecht auf Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) werden 10 % des Verfahrenswerts der Scheidung hinzuaddiert. Bei zwei Anrechten pro Ehegatte (gesetzliche Rente + Betriebsrente) kommen also 4 × 10 % = 40 % hinzu.
Kostenübersicht nach Einkommen
| Nettoeinkommen (gesamt) | Verfahrenswert | Gerichtskosten | Anwaltskosten (1 Anwalt) | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 6.000 € | ca. 254 € | ca. 1.100 € | ca. 1.350 € |
| 3.000 € | 9.000 € | ca. 334 € | ca. 1.500 € | ca. 1.850 € |
| 4.000 € | 12.000 € | ca. 406 € | ca. 1.850 € | ca. 2.250 € |
| 5.000 € | 15.000 € | ca. 454 € | ca. 2.150 € | ca. 2.600 € |
| 7.000 € | 21.000 € | ca. 588 € | ca. 2.700 € | ca. 3.300 € |
Angaben ohne Versorgungsausgleich, inkl. MwSt. Bei Vertretung durch zwei Anwälte verdoppeln sich die Anwaltskosten.
Einvernehmliche Scheidung — die günstigste Option
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über alle wesentlichen Punkte einig (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht). In diesem Fall genügt ein Anwalt für den antragstellenden Ehegatten. Der andere Ehegatte muss lediglich der Scheidung zustimmen.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung:
- Nur ein Anwalt nötig: Die Anwaltskosten fallen nur einmal an
- Kürzere Verfahrensdauer: In der Regel 3 bis 6 Monate nach Antragstellung
- Geringerer Verfahrenswert: Keine zusätzlichen Folgesachen, die den Wert erhöhen
- Weniger emotional belastend: Besonders wichtig bei gemeinsamen Kindern
Streitige Scheidung — Folgesachen treiben die Kosten
Können sich die Ehegatten nicht einigen, werden die streitigen Punkte als Folgesachen im Scheidungsverfahren verhandelt. Jede Folgesache hat einen eigenen Verfahrenswert, der die Gesamtkosten erhöht:
- Zugewinnausgleich: Der Verfahrenswert entspricht dem geforderten Ausgleichsbetrag
- Ehegattenunterhalt: 12-facher Monatsbetrag des geforderten Unterhalts
- Sorgerecht: In der Regel 4.000 € pauschal
- Umgangsrecht: In der Regel 4.000 € pauschal
- Ehewohnung: Jahresmiete bzw. Nutzungswert
In einem streitigen Verfahren benötigt jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt, was die Kosten verdoppelt.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Wenn Sie die Kosten der Scheidung nicht selbst tragen können, haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Die Voraussetzungen:
- Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Kosten zu tragen
- Hinreichende Erfolgsaussicht: Das Verfahren muss Aussicht auf Erfolg haben
- Keine Mutwilligkeit: Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein
Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichts- und Anwaltskosten. Je nach Einkommen kann die VKH als Zuschuss (keine Rückzahlung) oder als zinsloses Darlehen mit Ratenzahlung bewilligt werden.
Rechtsanwalt Reichelt unterstützt Sie bei der Antragstellung und prüft vorab, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
Scheidungskosten steuerlich absetzen
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 können Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Es gibt nur noch in extremen Ausnahmefällen eine Abzugsmöglichkeit, wenn die Existenzgrundlage bedroht wäre.
Kosten sparen bei der Scheidung – Tipps
- Einvernehmliche Lösung anstreben: Ein Anwalt statt zwei spart erheblich
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Notarielle Regelung vor der Scheidung kann Folgesachen vermeiden
- Vermögen fair aufteilen: Je weniger Streit, desto geringer die Kosten
- VKH beantragen: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen
- Frühzeitig beraten lassen: Rechtsanwalt Reichelt bietet eine kostengünstige Erstberatung an, in der Sie eine realistische Kosteneinschätzung für Ihre Scheidung erhalten.
Ablauf einer Scheidung in Dresden
- Erstberatung: Rechtsanwalt Reichelt bespricht Ihre Situation und berät zu den Optionen
- Trennungsjahr: Voraussetzung ist ein mindestens einjähriges Getrenntleben (§ 1566 BGB)
- Scheidungsantrag: Einreichung beim Familiengericht Dresden
- Versorgungsausgleich: Das Gericht ermittelt die Rentenanwartschaften beider Ehegatten
- Scheidungstermin: Mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht
- Scheidungsbeschluss: Rechtskraft nach Ablauf der Beschwerdefrist (1 Monat)
Häufig gestellte Fragen zu Scheidungskosten
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines eigenen Anwalts. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann vereinbart werden, dass ein Ehegatte die gesamten Kosten übernimmt.
Kann ich die Scheidung auch online durchführen?
Die Kommunikation mit dem Anwalt kann per E-Mail und Telefon erfolgen, was oft als „Online-Scheidung“ bezeichnet wird. Der Scheidungstermin vor Gericht erfordert jedoch die persönliche Anwesenheit beider Ehegatten.
Was kostet eine Erstberatung?
Rechtsanwalt Reichelt bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in der Sie erfahren, welche Schritte sinnvoll sind und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Kosteneinschätzung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden.
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