Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ihr Experte bei Verkehrsdelikten, Unfällen und Bußgeldverfahren.

Fachanwalt für Verkehrsrecht — Ihre Spezialisierung zählt

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das tief in den Alltag jedes Verkehrsteilnehmers hineinreicht. Ob Bußgeldbescheid, Fahrerlaubnisentzug oder Verkehrsunfall — die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein. Rechtsanwalt Martin Reichelt ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht auf genau diese Fragestellungen spezialisiert und vertritt Mandanten bundesweit von seiner Kanzlei in Dresden aus.

Der Titel „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt besondere theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrung voraus. Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Martin Reichelt über die notwendige Expertise, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen — ob im Bußgeldverfahren, bei der Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis oder bei der Regulierung von Unfallschäden.

Was macht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich durch eine qualifizierte Zusatzausbildung und den Nachweis besonderer praktischer Erfahrung im Verkehrsrecht ausgezeichnet hat. Die Fachanwaltsordnung (FAO) der Bundesrechtsanwaltskammer stellt strenge Anforderungen an die Verleihung dieses Titels.

Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel

  • Theoretische Kenntnisse: Absolvierung eines mindestens 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrgangs mit Prüfung in den Bereichen Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht sowie Fahrerlaubnisrecht
  • Praktische Erfahrung: Nachweis von mindestens 160 bearbeiteten Fällen im Verkehrsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
  • Fortbildungspflicht: Jährliche Fortbildung von mindestens 15 Stunden im Fachgebiet, um den Titel zu behalten und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftigt sich Martin Reichelt tagtäglich mit den aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das bedeutet für Sie als Mandant: Sie profitieren von fundiertem Spezialwissen, das weit über die allgemeinen Kenntnisse eines Rechtsanwalts hinausgeht.

Unterschied zwischen Fachanwalt und Rechtsanwalt im Verkehrsrecht

Grundsätzlich darf jeder zugelassene Rechtsanwalt in Deutschland Mandanten im Verkehrsrecht vertreten. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der nachgewiesenen Spezialisierung und Erfahrung:

Kriterium Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht
ZusatzausbildungNicht erforderlich120+ Stunden Fachlehrgang
FallnachweisKeine Mindestanzahl160+ Fälle im Verkehrsrecht
FortbildungspflichtAllgemeine Fortbildung15 Stunden/Jahr im Fachgebiet
Prüfung durch KammerKeine spezielle PrüfungJa, durch Rechtsanwaltskammer
SpezialisierungOft generalistischNachgewiesener Schwerpunkt

Diese Unterschiede machen sich in der Praxis bemerkbar: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu Messverfahren, weiß um die technischen Details verschiedener Blitzertypen und kann Verfahrensfehler der Behörden schnell erkennen. Diese Expertise kann den Unterschied zwischen einem verlorenen und einem gewonnenen Verfahren ausmachen.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Ihnen die Kanzlei Reichelt in Dresden ein umfassendes Leistungsspektrum. Wir vertreten Sie bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten — kompetent, engagiert und zielorientiert.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handynutzung am Steuer oder Abstandsvergehen — Bußgeldbescheide können empfindliche Folgen haben. Neben dem Bußgeld drohen Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wir prüfen jeden Bescheid auf formale und inhaltliche Fehler, fordern Akteneinsicht an und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein. Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar, etwa wegen fehlerhafter Messungen oder Verfahrensfehlern.

Fahrerlaubnisrecht und MPU-Beratung

Der Verlust der Fahrerlaubnis ist für die meisten Menschen ein schwerwiegender Einschnitt — beruflich wie privat. Wir unterstützen Sie bei:

  • Anfechtung der Fahrerlaubnisentziehung durch die Behörde
  • Verkürzung der Sperrfrist nach einer strafrechtlichen Entziehung
  • Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist
  • Verwaltungsrechtliche Verfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde
  • Probleme mit dem Punktekonto in Flensburg und Maßnahmen des Fahreignungsregisters

Verkehrsunfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte oft vor einer Vielzahl von Fragen: Wer haftet? Welche Ansprüche bestehen? Was zahlt die Versicherung? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche konsequent durch:

  • Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Regulierung von Fahrzeugschäden (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall)
  • Mietwagenkosten und Abschleppkosten
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Ansprüche nach Personenschäden und Dauerschäden
  • Auseinandersetzung mit gegnerischen Versicherungen, die Ansprüche kürzen oder ablehnen

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr können schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen — von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. In Strafverfahren ist eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung entscheidend. Wir übernehmen Ihre Verteidigung von der ersten Vernehmung bis zum Abschluss des Verfahrens und arbeiten auf das bestmögliche Ergebnis hin.

Fahrtenbuch und behördliche Anordnungen

Wird eine Fahrtenbuchauflage angeordnet, bedeutet dies einen erheblichen bürokratischen Aufwand über einen längeren Zeitraum. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Anordnung und legen bei Erfolgsaussicht Widerspruch oder Klage ein. Häufig sind Fahrtenbuchauflagen fehlerhaft, etwa wenn die Behörde nicht ausreichend ermittelt hat, wer der tatsächliche Fahrer war.

Warum einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen?

Die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht bringt Ihnen zahlreiche Vorteile, die sich direkt auf den Ausgang Ihres Verfahrens auswirken können:

  • Spezialisiertes Fachwissen: Durch die tägliche Arbeit mit verkehrsrechtlichen Fällen kennt der Fachanwalt die neueste Rechtsprechung und weiß, welche Argumente bei Gerichten und Behörden Erfolg versprechen.
  • Technisches Verständnis: Kenntnis der gängigen Messverfahren (Radar, Laser, Section Control), ihrer Fehlerquellen und der zulässigen Toleranzwerte. Dieses Wissen ist entscheidend für die Überprüfung von Bußgeldbescheiden.
  • Verhandlungserfahrung: Erfahrung im Umgang mit Versicherungen, Bußgeldbehörden und Gerichten ermöglicht eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine zielgerichtete Strategie.
  • Schnelle Reaktion: Im Verkehrsrecht gelten oft kurze Fristen (z.B. 14 Tage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid). Ein erfahrener Fachanwalt reagiert schnell und versäumt keine Frist.
  • Ganzheitliche Betreuung: Von der ersten Akteneinsicht über die außergerichtliche Verhandlung bis hin zur Vertretung vor Gericht — alles aus einer Hand.

Ablauf einer Mandatsübernahme

Wenn Sie sich an die Kanzlei Reichelt wenden, läuft die Mandatsübernahme in der Regel wie folgt ab:

1. Erstberatung und Sachverhaltsaufnahme

Im ersten Schritt schildern Sie uns Ihren Fall — telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei in Dresden. Wir nehmen den Sachverhalt auf und geben Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten. Bei vielen Fällen können wir bereits nach der Erstberatung eine klare Empfehlung aussprechen.

2. Akteneinsicht und Prüfung

Bei Bußgeldverfahren und Strafverfahren beantragen wir umgehend Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde oder Staatsanwaltschaft. Die Akte enthält alle relevanten Unterlagen — Messprotokolle, Fotos, Eichbescheinigungen, Zeugenaussagen und den Verfahrensablauf. Wir prüfen jedes Detail auf mögliche Fehler und Angriffspunkte.

3. Strategieentwicklung

Auf Basis der Aktenlage und unserer Erfahrung entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie. Diese besprechen wir ausführlich mit Ihnen und erläutern die verschiedenen Optionen und deren Erfolgsaussichten. Transparenz und eine offene Kommunikation sind uns dabei besonders wichtig.

4. Außergerichtliche Verhandlung oder Gerichtsverfahren

Je nach Fall versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Lösung — etwa die Einstellung des Verfahrens oder einen Vergleich mit der Versicherung. Wenn dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, vertreten wir Sie selbstverständlich vor Gericht und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

5. Abschluss und Nachbetreuung

Nach Abschluss des Verfahrens informieren wir Sie über das Ergebnis und die weiteren Schritte. Bei Bedarf beraten wir Sie auch zu Folgefragen, etwa zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder zur Löschung von Punkten in Flensburg.

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt vom Gegenstandswert des Falls sowie vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die vollständigen Kosten für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Wir klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Häufig reicht ein kurzer Anruf bei der Versicherungshotline, um die Kostenübernahme zu bestätigen.

Kosten ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung muss die Mandatierung eines Fachanwalts keine Überraschungen bringen. Wir informieren Sie vor Mandatsübernahme transparent über die zu erwartenden Kosten. In vielen Bußgeldverfahren liegen die Anwaltskosten bei wenigen hundert Euro — und können sich durch die Vermeidung von Punkten, Fahrverboten oder hohen Bußgeldern schnell bezahlt machen.

Erstberatungsgebühr

Für eine Erstberatung berechnen wir eine Gebühr, die nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto beträgt. Kommt es anschließend zu einer Mandatierung, wird diese Gebühr in der Regel auf die weiteren Anwaltsgebühren angerechnet. Auch die Erstberatungsgebühr wird von vielen Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Häufig gestellte Fragen zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was kostet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Die Kosten richten sich nach dem RVG und hängen vom Gegenstandswert ab. Bei einem einfachen Bußgeldverfahren liegen die Kosten typischerweise zwischen 300 und 600 Euro. Bei Verkehrsunfällen oder Strafverfahren können die Kosten höher ausfallen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Grundsätzlich so früh wie möglich. Besonders wichtig ist anwaltlicher Beistand, wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder bei strafrechtlichen Vorwürfen im Verkehr. Auch wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt konsultieren.

Kann ein Fachanwalt jeden Bußgeldbescheid anfechten?

Ja, gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihren Bescheid und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor wir Einspruch einlegen.

Muss ich für die Beratung nach Dresden kommen?

Nein. Obwohl unsere Kanzlei in Dresden ansässig ist, beraten wir Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz. Viele Fälle im Verkehrsrecht lassen sich vollständig ohne persönlichen Termin bearbeiten. Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten und Behörden.

Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren mit Einspruch?

Die Dauer variiert je nach Gericht und Komplexität des Falls. In der Regel dauert ein Bußgeldverfahren nach Einspruch zwischen drei und sechs Monaten bis zur Hauptverhandlung. Bei einfacheren Fällen kann es auch schneller gehen, während komplexere Verfahren mit Sachverständigengutachten längere Zeit in Anspruch nehmen können.

Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Strafe?

Ein Bußgeld wird bei Ordnungswidrigkeiten verhängt (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstöße). Eine Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) droht bei Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr ab bestimmten Promillegrenzen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Unterschied ist erheblich: Strafen werden in das Führungszeugnis eingetragen und können weitreichende berufliche Konsequenzen haben.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In den meisten Fällen ja, wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Die Versicherung übernimmt in der Regel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein und rechnen direkt mit der Versicherung ab, sodass für Sie kein Aufwand entsteht.

Kann ich auch bei einem Unfall mit Teilschuld Schadensersatz erhalten?

Ja. Auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall tragen, haben Sie Anspruch auf anteiligen Schadensersatz. Die Haftungsquote wird dabei nach dem Verursachungsanteil der Beteiligten aufgeteilt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Ihr Verursachungsanteil möglichst gering bewertet wird und Sie den maximalen Schadensersatz erhalten.

Verkehrsrecht in Sachsen — Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen

Das Verkehrsrecht unterliegt ständigen Änderungen und Anpassungen. In Sachsen gibt es einige Besonderheiten, die für Verkehrsteilnehmer relevant sind. Die sächsischen Bußgeldbehörden setzen verstärkt auf moderne Messverfahren wie Section Control und Enforcement Trailer. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beobachten wir diese Entwicklungen genau und kennen die Stärken und Schwächen der eingesetzten Systeme.

Aktuelle Bußgeldkatalog-Änderungen

Der Bußgeldkatalog wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft. Höhere Bußgelder, frühere Fahrverbote und strengere Punkteregelungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer. Besonders die Regelungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts wurden deutlich verschärft: Bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts drohen ein Punkt in Flensburg und 115 Euro Bußgeld. Ab 31 km/h zu schnell kommt ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Diese verschärften Regelungen machen eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheids umso wichtiger.

Punktesystem und Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister in Flensburg (umgangssprachlich „Punktekonto“) erfasst Verstöße im Straßenverkehr mit einem Punktesystem. Bei Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bereits ab vier Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten wir Sie zum aktuellen Stand Ihres Punktekontos und zeigen Möglichkeiten auf, Punkte zu reduzieren — etwa durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, das einen Punkt abbauen kann.

Elektromobilität und neue Verkehrsregeln

Die zunehmende Verbreitung von E-Scootern, Pedelecs und Elektrofahrzeugen bringt neue rechtliche Fragestellungen mit sich. Wer mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert den Führerschein — auch wenn man eigentlich keinen zum Fahren braucht. Für Pedelecs gelten teilweise andere Regeln als für herkömmliche Fahrräder, insbesondere bei S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h. Wir beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um die neuen Mobilitätsformen und deren verkehrsrechtliche Einordnung.

Dashcam als Beweismittel

Dashcam-Aufnahmen gewinnen als Beweismittel im Verkehrsrecht zunehmend an Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen trotz datenschutzrechtlicher Bedenken grundsätzlich als Beweismittel in Zivilverfahren zulässig sind. Wir beraten Sie zur rechtlich korrekten Nutzung von Dashcams und zur Verwertbarkeit der Aufnahmen — sowohl als Beweismittel für Ihre Ansprüche als auch zur Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe.

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Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, waren in einen Verkehrsunfall verwickelt oder benötigen rechtliche Unterstützung im Verkehrsrecht? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung.

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