Kündigung Probezeit Muster
Muster-Kündigungsschreiben für die Probezeit — kostenlose Vorlagen 2026.
Sie möchten in der Probezeit kündigen oder haben eine Kündigung erhalten und suchen ein Muster?
Hier finden Sie kostenlose Muster-Kündigungsschreiben für die Probezeit — sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht. Beachten Sie dabei: Ein Muster ist immer nur ein Ausgangspunkt. Jede Kündigung muss an die konkreten Umstände Ihres Arbeitsverhältnisses angepasst werden. Rechtsanwalt Martin Reichelt berät Sie gerne individuell.
Kündigung Probezeit Muster — Arbeitnehmer
Das folgende Muster können Sie verwenden, wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis während der Probezeit kündigen möchten. Passen Sie die markierten Stellen an Ihre Situation an:
[Ihr Vor- und Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort][Name des Arbeitgebers]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort][Ort], den [Datum]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom [Datum des Arbeitsvertrags], unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit zum [Datum des gewünschten Endes].
Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin.
Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen.
Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.
Mit freundlichen Grüßen
[Eigenhändige Unterschrift]
[Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]
Wichtige Hinweise zum Muster:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — mit eigenhändiger Originalunterschrift (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp ist unwirksam.
- Die hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin sichert Sie ab, falls Sie das Enddatum falsch berechnet haben.
- Fordern Sie immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an — auch nach kurzer Beschäftigung haben Sie darauf Anspruch.
- Lassen Sie sich den Empfang bestätigen — entweder durch eine Empfangsbestätigung auf einer Kopie oder durch Zeugen.
Kündigung Probezeit Muster — Arbeitgeber
Als Arbeitgeber müssen Sie bei der Kündigung in der Probezeit bestimmte Formvorschriften einhalten. Beachten Sie insbesondere die Betriebsratsanhörung und etwaigen Sonderkündigungsschutz. Das folgende Muster dient als Orientierung:
[Firmenname / Firmenbriefkopf]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort][Vor- und Nachname des Arbeitnehmers]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort][Ort], den [Datum]
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Nachname],
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom [Datum des Arbeitsvertrags], unter Einhaltung der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit ordentlich zum [Datum].
Hilfsweise kündigen wir zum nächstzulässigen Termin.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens auf der beigefügten Kopie.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift des Vertretungsberechtigten]
[Name und Funktion in Druckbuchstaben]
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber:
- Prüfen Sie vor der Kündigung, ob ein Sonderkündigungsschutz besteht (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft) — Details finden Sie auf unserer Seite Kündigung in der Probezeit.
- Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
- Die Kündigung muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden. Fügen Sie ggf. eine Originalvollmacht bei.
- Der Hinweis auf die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III erforderlich.
Formvorschriften bei der Kündigung in der Probezeit
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind — bei einer Kündigung in der Probezeit müssen folgende Formvorschriften zwingend beachtet werden:
1. Schriftform (§ 623 BGB)
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. Das bedeutet:
- Das Kündigungsschreiben muss auf Papier vorliegen
- Es muss eigenhändig unterschrieben sein (keine eingescannte Unterschrift, kein Faksimile)
- Die elektronische Form (E-Mail, Fax, SMS, WhatsApp, Teams) ist ausdrücklich ausgeschlossen
- Eine formunwirksame Kündigung ist nichtig — sie entfaltet keinerlei Wirkung
2. Zugang der Kündigung
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Für den Zugang gelten folgende Grundsätze:
- Persönliche Übergabe: Die Kündigung geht sofort zu. Lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen oder übergeben Sie das Schreiben vor Zeugen.
- Einwurf in den Briefkasten: Die Kündigung geht zu, wenn mit der nächsten Leerung des Briefkastens zu rechnen ist — in der Regel am selben Tag bis zur üblichen Postzeit (bei Einwurf bis ca. 16 Uhr), sonst am nächsten Werktag.
- Einschreiben: Ein Einschreiben mit Rückschein beweist die Zustellung. Ein Einwurf-Einschreiben beweist den Einwurf. Ein einfaches Einschreiben genügt nicht als Zugangsnachweis, wenn der Empfänger es nicht abholt.
- Per Bote: Der Bote kann als Zeuge den Zugang bestätigen. Empfehlenswert: Der Bote liest das Schreiben vorher und bestätigt den Einwurf.
Tipp: Wählen Sie die sicherste Methode — persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Zustellung durch einen Boten, der den Inhalt des Schreibens kennt.
3. Kündigungsfrist in der Probezeit
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Im Gegensatz zur regulären Kündigungsfrist ist die Kündigung zu jedem beliebigen Tag möglich — nicht nur zum 15. oder zum Monatsende.
| Zugang der Kündigung | Ende des Arbeitsverhältnisses |
|---|---|
| 1. März | 15. März |
| 10. März | 24. März |
| 15. März | 29. März |
| 20. März | 3. April |
Achtung: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und einen etwaigen Tarifvertrag auf abweichende Kündigungsfristen. Manche Tarifverträge sehen auch in der Probezeit längere Fristen vor.
Häufige Fehler bei der Kündigung in der Probezeit
In der Praxis begegnen uns immer wieder die gleichen Fehler, die eine Kündigung in der Probezeit unwirksam machen können:
- Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Die häufigste Fehlerquelle. Ohne eigenhändige Unterschrift auf Papier ist die Kündigung nichtig.
- Fristberechnung falsch: Die Zwei-Wochen-Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung (§ 187 Abs. 1 BGB). Ein Tag zu spät — und die reguläre Kündigungsfrist von vier Wochen gilt.
- Keine Probezeit vereinbart: Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt es keine Probezeit. Die regulären Kündigungsfristen gelten von Anfang an.
- Probezeit bereits abgelaufen: Die Kündigung muss innerhalb der (maximal sechsmonatigen) Probezeit zugehen, nicht nur ausgesprochen werden.
- Betriebsrat nicht angehört: Auch bei einer Probezeitkündigung ist die Anhörung des Betriebsrats zwingend (§ 102 BetrVG).
- Sonderkündigungsschutz übersehen: Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Elternzeitberechtigte genießen auch in der Probezeit besonderen Schutz.
- Kein Zugangsnachweis: Ohne Nachweis des Zugangs kann der Empfänger behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben.
Was tun, wenn Sie eine Kündigung in der Probezeit erhalten haben?
Wenn Sie eine Kündigung in der Probezeit erhalten, sollten Sie sofort handeln. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz in den ersten sechs Monaten noch nicht greift, gibt es zahlreiche Gründe, warum eine Probezeitkündigung unwirksam sein kann.
Ihre wichtigsten Schritte:
- Kündigung aufbewahren: Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Zugangs
- Sofort einen Anwalt kontaktieren: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang — diese Frist ist nicht verlängerbar
- Arbeitssuchend melden: Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit, um Sperrzeiten zu vermeiden
- Arbeitsvertrag prüfen: Ist tatsächlich eine Probezeit vereinbart? Gibt es einen anwendbaren Tarifvertrag?
- Zeugnis einfordern: Sie haben auch nach kurzer Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Rechtsanwalt Martin Reichelt prüft Ihre Kündigung umfassend und berät Sie zu allen Handlungsoptionen — von der Kündigungsschutzklage über die Verhandlung einer Abfindung bis hin zur Sicherung eines guten Arbeitszeugnisses.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei einer Kündigung in der Probezeit einen Grund angeben?
Nein — weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen bei einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit einen Grund angeben. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten. Nur bei einer fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Kann ich ein Kündigungsmuster aus dem Internet einfach verwenden?
Ein Muster ist ein guter Ausgangspunkt, muss aber an Ihre konkrete Situation angepasst werden. Insbesondere bei Tarifbindung, Sonderkündigungsschutz oder befristeten Verträgen können sich abweichende Anforderungen ergeben. Im Zweifel sollten Sie das Schreiben von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde?
Eine Kündigung mit falsch berechneter Frist ist nicht automatisch unwirksam. Sie wird in der Regel so ausgelegt, dass sie zum nächstmöglichen zulässigen Termin wirkt. Enthält das Schreiben die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“, sind Sie auf der sicheren Seite.
Habe ich nach einer Kündigung in der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, sofern Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben (mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten). Bei einer Eigenkündigung droht allerdings eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Lassen Sie sich vorab beraten, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden.
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