Nach 115 Jahren soll in Dresden Schluss sein: Am 10. September 2026 hat GlaxoSmithKline angekündigt, das Impfstoffwerk in der Dresdner Johannstadt bis Sommer 2028 zu schließen. Betroffen sind rund 650 Beschäftigte, die IG BCE spricht von 641 Arbeitsplätzen. Die Produktion der Grippeimpfstoffe soll bis September 2027 auslaufen und künftig im kanadischen Ste-Foy gebündelt werden. Als Begründung nennt der Konzern die weltweit rückläufige Nachfrage und Überkapazitäten. Betriebsrat und Gewerkschaft haben Widerstand angekündigt, die sächsische Landesregierung und die Stadt Dresden wollen um den Standort kämpfen.
Ich bin Martin Reichelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden. Ob das Werk am Ende wirklich schließt, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Was ich aus vielen Restrukturierungen weiß: Die entscheidenden Weichen für die Beschäftigten werden jetzt gestellt, lange bevor die erste Kündigung im Briefkasten liegt. In diesem Beitrag erkläre ich, welche Rechte Sie bei einer Werkschließung haben, welche Fehler Arbeitgeber dabei typischerweise machen und was Sie in den nächsten Wochen konkret tun sollten.
Werkschließung ist eine Betriebsänderung: Interessenausgleich und Sozialplan
Die Stilllegung eines ganzen Betriebs ist der klassische Fall einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG. Für Sie als Beschäftigte hat das zwei Konsequenzen. Erstens muss GSK mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln: ob, wann und wie die Schließung abläuft, ob es Alternativen gibt und in welcher Reihenfolge abgebaut wird. Zweitens ist ein Sozialplan nach § 112 BetrVG erzwingbar. Er regelt den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, vor allem Abfindungen, Zuschüsse für Weiterbildung und Umzug sowie Regelungen für ältere Beschäftigte. Können sich die Seiten nicht einigen, entscheidet eine Einigungsstelle.
Wichtig für Ihre Einschätzung: Der Betriebsrat kann eine Schließung rechtlich nicht verhindern. Er kann sie aber verzögern und teuer machen. Genau das ist die Verhandlungsmasse, aus der am Ende Ihre Abfindung bezahlt wird. Kündigt der Arbeitgeber, bevor der Interessenausgleich ernsthaft versucht wurde, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG, also eine gerichtlich festgesetzte Abfindung neben allen anderen Ansprüchen.
Massenentlassung: Hier passieren die teuersten Fehler
Bei rund 650 Kündigungen greift zwingend das Verfahren der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG. GSK muss den Betriebsrat schriftlich unterrichten, mit ihm beraten und die Entlassungen vor Ausspruch der Kündigungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Das klingt nach Formalie, ist aber die häufigste Ursache dafür, dass Kündigungen in Großverfahren vor dem Arbeitsgericht scheitern. Fehlt die Anzeige, ist sie unvollständig oder kommt sie zu spät, ist jede einzelne Kündigung unwirksam. Ich prüfe in solchen Fällen als Erstes die Akte der Agentur für Arbeit, bevor ich mich mit dem Inhalt der Kündigung beschäftige.
Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung: Was der Arbeitgeber darlegen muss
Wird ein Betrieb vollständig stillgelegt, liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 KSchG in aller Regel vor. Trotzdem lohnt sich die Prüfung, denn drei Punkte werden regelmäßig übersehen:
- Zeitpunkt: Eine Kündigung wegen Stilllegung ist erst zulässig, wenn die Entscheidung endgültig gefallen ist und greifbare Formen angenommen hat. Eine Ankündigung „bis 2028“ reicht dafür nicht. Kündigungen, die zu früh ausgesprochen werden, sind angreifbar.
- Weiterbeschäftigung im Unternehmen: Der Kündigungsschutz ist betriebsbezogen, die Prüfung freier Arbeitsplätze aber unternehmensbezogen. GSK hat weitere Standorte in Deutschland. Gibt es dort freie Stellen, auf denen Sie nach zumutbarer Umschulung arbeiten könnten, muss Ihnen der Arbeitgeber diese vor einer Kündigung anbieten, notfalls per Änderungskündigung.
- Stufenweiser Abbau: Läuft die Produktion bis September 2027 aus und dauern Abwicklungsarbeiten bis 2028, wird nicht allen gleichzeitig gekündigt. Dann muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung treffen, wer zuerst gehen muss. Fehler in der Sozialauswahl sind ein klassischer Klagegrund.
Hinzu kommen die Kündigungsfristen des § 622 BGB, die bei langer Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monate zum Monatsende betragen, sowie tarifliche Fristen der Chemiebranche. Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz, etwa Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder, können auch bei einer Stilllegung nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Abfindung: Was realistisch ist und wovon die Höhe abhängt
Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a KSchG mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber dies in der Kündigung anbietet. In der Praxis ergibt sich die Abfindung bei einer Werkschließung aus dem Sozialplan. Übliche Formeln lauten Betriebszugehörigkeit × Bruttomonatsgehalt × Faktor, wobei der Faktor je nach wirtschaftlicher Lage und Verhandlungsstärke zwischen etwa 0,5 und über 1,0 liegt. Hinzu kommen häufig Zuschläge für Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sowie eine Sprinter- oder Turboprämie für alle, die auf eine Klage verzichten.
Bei einer Schließung mit langem Vorlauf wie in Dresden kommt ein zweites Instrument hinzu: Halte- oder Bleibeprämien. Der Arbeitgeber braucht die Belegschaft bis zum letzten Produktionstag und zahlt dafür, dass Sie nicht vorzeitig gehen. Wer heute vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verschenkt diese Prämie oft. Ob ein Angebot gut ist, lässt sich nur mit Blick auf Sozialplan, Kündigungsfrist, Steuer und Arbeitslosengeld beurteilen. Meine Grundregeln zur Abfindung habe ich unter Abfindung im Arbeitsrecht zusammengefasst.
Aufhebungsvertrag und Freiwilligenprogramm: Nicht sofort unterschreiben
Erfahrungsgemäß folgt auf eine Schließungsankündigung bald ein Freiwilligenprogramm. Das kann attraktiv sein, hat aber zwei Fallstricke. Erstens droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen nach § 159 SGB III, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird oder die Abfindung außerhalb des von der Agentur für Arbeit akzeptierten Rahmens liegt. Zweitens geben Sie mit der Unterschrift Ihren Kündigungsschutz endgültig auf. Verlangen Sie Bedenkzeit, lassen Sie die Zahlen prüfen und achten Sie auf Zeugnisnote, Resturlaub, Bonusansprüche und die betriebliche Altersversorgung. Was Sie bei einem Aufhebungsvertrag im Einzelnen beachten sollten, erkläre ich auf einer eigenen Seite.
Transfergesellschaft: Brücke mit Preis
Bei Schließungen dieser Größenordnung wird häufig eine Transfergesellschaft eingerichtet. Sie wechseln per dreiseitigem Vertrag für bis zu zwölf Monate in eine Auffanggesellschaft, erhalten Transferkurzarbeitergeld plus Aufstockung und Qualifizierungsangebote. Der Preis: Ihr Arbeitsverhältnis mit GSK endet mit dem Wechsel, eine Kündigungsschutzklage ist danach ausgeschlossen. Ob Abfindung plus Transfergesellschaft besser ist als die Klage gegen die Kündigung, ist eine Einzelfallrechnung, die von Alter, Betriebszugehörigkeit und Ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt abhängt. Für Fachkräfte aus der Impfstoffproduktion sehe ich in Dresden und Umgebung durchaus Alternativen, das verändert die Rechnung.
Die Frist, die alles entscheidet: drei Wochen
Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam, egal wie fehlerhaft sie war. In Massenverfahren ist die Klage oft weniger ein Kampf um den Arbeitsplatz als das Mittel, um über Abfindung, Freistellung und Zeugnis nachzuverhandeln. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie unter Kündigung und Kündigungsschutz.
Checkliste für GSK-Beschäftigte in Dresden
- Nichts unterschreiben, was Ihr Arbeitsverhältnis beendet oder verändert, bevor Sozialplan und Ihre persönliche Rechnung auf dem Tisch liegen.
- Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, Nachträge, Gehaltsabrechnungen, Zielvereinbarungen, Nachweise über Betriebszugehörigkeit und Sonderkündigungsschutz.
- Zwischenzeugnis jetzt anfordern, solange Vorgesetzte und Personalabteilung noch vor Ort sind. Zu den Formulierungen: Arbeitszeugnis prüfen.
- Betriebsrat und IG BCE einbinden: Betriebsversammlungen besuchen, Sozialplanentwürfe lesen, Fragen stellen.
- Fristen im Blick: drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, Bedenkzeit bei jedem Aufhebungsangebot.
- Frühzeitig beraten lassen: Die stärkste Verhandlungsposition haben Sie vor der ersten Unterschrift.
Mein Fazit
Die Schließung des Dresdner Impfstoffwerks ist noch nicht besiegelt, die Verhandlungen beginnen erst. Für die Beschäftigten heißt das: Zeit gewinnen, Informationen sammeln und keine Einzelentscheidung ohne Blick auf das Gesamtpaket treffen. Ein sauber verhandelter Sozialplan, korrekt eingehaltene Fristen und eine geprüfte Kündigung sind am Ende bares Geld wert. Ich vertrete Beschäftigte aus Dresden und Sachsen in genau diesen Verfahren, gegenüber dem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht.
Rufen Sie mich an für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung, auch kurzfristig: 0351/40436556 oder kontakt@kanzlei-reichelt.de. Beratung auch auf Englisch. Mehr zu meiner Arbeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben zur geplanten Schließung beruhen auf der Mitteilung von GSK vom 10. September 2026 sowie auf der Berichterstattung von Ärzteblatt, Oiger und IG BCE; Stand 15. September 2026.