Seit dem 3. September 2026 ist es offiziell: Der Aufsichtsrat von Volkswagen hat den Sanierungsplan des Vorstands einstimmig gebilligt. Für das Werk Zwickau bedeutet das nach Angaben des Konzerns, dass ab 2031 keine wettbewerbsfähige Folgebelegung gewährleistet werden kann. Die Fahrzeugproduktion in Zwickau und Emden soll 2031 enden, in Hannover 2032 und in Neckarsulm 2034. Weltweit sollen zehntausende Stellen wegfallen. Bis Ende Juni 2027 will Volkswagen klären, wie es an den Standorten konkret weitergeht. Der Betriebsrat betont, eine Werksschließung sei damit nicht besiegelt. Für die rund 9.000 Beschäftigten in Zwickau und geschätzt bis zu 20.000 Arbeitsplätze bei Zulieferern in Sachsen ist die Unsicherheit trotzdem real.
Ich bin Martin Reichelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden. Seit dem Tarifabschluss von Dezember 2024 erreichen mich regelmäßig Anfragen von VW-Beschäftigten und von Mitarbeitern der Zulieferer: Soll ich das Abfindungsangebot annehmen? Kann VW mich nach Wolfsburg versetzen? Was gilt, wenn ich bei einem Zulieferer arbeite? In diesem Beitrag ordne ich die aktuelle Lage arbeitsrechtlich ein.
Beschäftigungssicherung bis 2030: Was der Tarifvertrag wirklich schützt
Nach dem Tarifabschluss vom Dezember 2024 sind betriebsbedingte Kündigungen bei Volkswagen bis Ende 2030 ausgeschlossen. Das ist ein starker Schutz, aber kein vollständiger. Drei Einschränkungen sollten Sie kennen:
- Der Schutz gilt nur für die Kernbelegschaft mit VW-Haustarif. Leiharbeitnehmer, befristet Beschäftigte und die Belegschaften der Zulieferer fallen nicht darunter.
- Der Schutz endet vor dem Produktionsende. Läuft die Beschäftigungssicherung Ende 2030 aus und die Produktion 2031, wird das Jahr 2031 zum entscheidenden Zeitpunkt. Was danach gilt, muss in neuen Verhandlungen geregelt werden.
- Der Schutz verhindert keinen Personalabbau. Volkswagen baut über Altersteilzeit, Aufhebungsverträge und Abfindungsprogramme ab. Bis 2030 sollen an den deutschen Standorten rund 35.000 Stellen wegfallen, ohne Entlassungen, aber mit erheblichem Druck auf jeden Einzelnen.
Abfindungsprogramm und Altersteilzeit: Wann sich Unterschreiben lohnt
Die IG Metall in Zwickau kritisiert, dass über das Abfindungsprogramm gerade die guten Leute freiwillig gehen. Aus Sicht der Beschäftigten ist die Frage einfacher: Ist das Angebot für mich persönlich gut? Dafür prüfe ich vier Punkte.
- Die Rechnung: Wie verhält sich die Abfindung zu dem, was Sie bis Ende 2030 sicher verdienen würden? Wer noch fünf Jahre Beschäftigungsgarantie hat, gibt mit einem Aufhebungsvertrag viel auf. Die Abfindung muss diesen Verzicht abbilden.
- Die Sperrzeit: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen führen (§ 159 SGB III). Die Agentur für Arbeit verzichtet darauf in der Regel nur, wenn eine betriebsbedingte Kündigung tatsächlich drohte, die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung im üblichen Rahmen liegt. Bei einem tariflichen Kündigungsausschluss bis 2030 ist genau dieser Punkt heikel.
- Die Altersteilzeit: Das Blockmodell klingt verlockend, hat aber Konsequenzen für Rentenabschläge, betriebliche Altersversorgung und die Absicherung des Wertguthabens. Wer nahe an der Rente ist, sollte sich die Zahlen von der Rentenversicherung bestätigen lassen, bevor er unterschreibt.
- Die Alternativen: Was passiert, wenn Sie nicht unterschreiben? Versetzung, Änderungskündigung oder einfach Weiterbeschäftigung bis 2030. Wer das nicht weiß, verhandelt schlecht. Meine Grundregeln finden Sie unter Abfindung im Arbeitsrecht und Aufhebungsvertrag.
Versetzung nach Wolfsburg? Direktionsrecht und Änderungskündigung
Der ID.3 soll ab 2027 auch in Wolfsburg gebaut werden. Damit stellt sich für viele die Frage, ob VW Beschäftigte aus Zwickau dorthin versetzen darf. Die Antwort hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Enthält er eine Versetzungsklausel, kann der Arbeitgeber Sie im Rahmen des Direktionsrechts (§ 106 GewO) grundsätzlich an einen anderen Standort versetzen, muss dabei aber billiges Ermessen wahren. Familie, Pendelentfernung, Betriebszugehörigkeit und die Frage, ob es in Zwickau noch Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, spielen dabei eine Rolle. Über 400 Kilometer sind nicht automatisch unzumutbar, aber auch nicht automatisch zulässig.
Fehlt eine Versetzungsklausel oder ist Zwickau als Arbeitsort fest vereinbart, braucht VW eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG. Diese können Sie unter Vorbehalt annehmen und innerhalb von drei Wochen gerichtlich prüfen lassen, ohne den Arbeitsplatz zu riskieren. Ob eine Änderungskündigung während der tariflichen Beschäftigungssicherung überhaupt zulässig ist, hängt vom Wortlaut des Tarifvertrags ab. Genau diese Frage wird die Arbeitsgerichte in Sachsen in den kommenden Jahren beschäftigen.
VW Sachsen wird Teil der Volkswagen AG: Betriebsübergang und Ihre Rechte
Nach Medienberichten soll die Volkswagen Sachsen GmbH bis 2027 in die Volkswagen AG eingegliedert werden. Für Beschäftigte gilt dann § 613a BGB: Ihr Arbeitsverhältnis geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber über, Betriebszugehörigkeit, Gehalt und tarifliche Regelungen bleiben erhalten. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Sie müssen vorher schriftlich über Zeitpunkt, Grund und Folgen informiert werden. Ein Widerspruch gegen den Übergang ist bei einer gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung zwar möglich, führt aber praktisch ins Leere, weil der bisherige Arbeitgeber nicht fortbesteht. Ich rate daher, das Informationsschreiben genau zu prüfen und Zusagen zu Standort und Tarifbindung schriftlich zu sichern, statt reflexhaft zu widersprechen.
Zulieferer in Sachsen: Für Sie gelten andere Regeln
Die Beschäftigungssicherung bei VW hilft den Beschäftigten der Zulieferer nicht. Bei Ihnen gilt das normale Kündigungsschutzgesetz, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat und Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind. Bricht ein Auftrag weg, kann der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen, muss aber eine Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung treffen und die Kündigungsfristen des § 622 BGB einhalten. Bei mehr als 20 Beschäftigten kommen Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan nach §§ 111 ff. BetrVG hinzu, ab bestimmten Schwellen die Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG. Fehler in diesem Verfahren machen Kündigungen unwirksam. Wie eine Kündigung geprüft wird, erkläre ich unter Kündigung und Kündigungsschutz.
Die Frist, die alles entscheidet: drei Wochen
Ob VW-Kernbelegschaft oder Zulieferer: Gegen jede Kündigung, auch gegen eine Änderungskündigung, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam. In der Praxis ist die Klage oft das Mittel, um über Abfindung, Freistellung und Zeugnis auf Augenhöhe zu verhandeln.
Checkliste für Beschäftigte in Zwickau und bei Zulieferern
- Arbeitsvertrag lesen: Gibt es eine Versetzungsklausel? Ist Zwickau als Arbeitsort vereinbart? Welcher Tarifvertrag gilt?
- Angebote rechnen lassen, bevor Sie unterschreiben: Abfindung, Sperrzeit, Steuer, Rente, betriebliche Altersversorgung.
- Bedenkzeit einfordern. Kein seriöses Programm verlangt eine Unterschrift am selben Tag.
- Unterlagen sichern: Verträge, Nachträge, Gehaltsabrechnungen, Zielvereinbarungen, Nachweise über Sonderkündigungsschutz.
- Zwischenzeugnis anfordern, solange die Strukturen stehen. Was drinstehen muss: Arbeitszeugnis.
- Fristen im Blick: drei Wochen bei Kündigung und Änderungskündigung, ein Monat für den Widerspruch beim Betriebsübergang.
Mein Fazit
Für Zwickau ist 2031 als Enddatum genannt, aber nichts ist endgültig geregelt. Die Verhandlungen über Folgebelegung, Sozialplan und die Zeit nach 2030 beginnen erst. Wer jetzt unter Druck unterschreibt, verschenkt oft genau den Schutz, den der Tarifvertrag bis 2030 garantiert. Wer seine Rechte kennt, kann in Ruhe entscheiden, ob ein Abfindungsangebot, eine Versetzung oder das Abwarten die bessere Option ist. Ich vertrete Beschäftigte aus Zwickau, dem Chemnitzer Raum und ganz Sachsen gegenüber Volkswagen und Zulieferern, auch vor den Arbeitsgerichten in Zwickau und Chemnitz.
Rufen Sie mich an für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung, auch kurzfristig und per Video: 0351/40436556 oder kontakt@kanzlei-reichelt.de. Beratung auch auf Englisch. Mehr zu meiner Arbeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben zum Sanierungsplan beruhen auf der Mitteilung von Volkswagen zum Aufsichtsratsbeschluss vom 3. September 2026 sowie auf öffentlicher Berichterstattung; die konkrete Zukunft des Standorts Zwickau soll bis Ende Juni 2027 geklärt werden. Stand 15. September 2026.