Anwalt für Erbrecht in Dresden
Testament, Pflichtteil, Erbschein — kompetente Beratung in Erbschaftsfragen.
Der Verlust eines Angehörigen ist eine belastende Situation. Wenn dann noch erbrechtliche Fragen hinzukommen — Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüche oder Probleme mit dem Testament — brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Dresden. Rechtsanwalt Martin Reichelt berät Sie sachkundig und empathisch in allen Fragen des Erbrechts — von der vorausschauenden Nachlassplanung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall.
Ob Sie ein Testament errichten möchten, Ihren Pflichtteil einfordern müssen oder sich in einer streitigen Erbengemeinschaft befinden — die Kanzlei Reichelt unterstützt Sie kompetent und zielorientiert. Auch bei der Verbindung von Erbrecht und Familienrecht — etwa bei der Scheidung mit gemeinsamem Testament — profitieren Sie von der kanzleiinternen Expertise.
Anwalt Erbrecht Dresden — Unsere Schwerpunkte
Testamentsgestaltung und Erbvertrag
Die vorausschauende Nachlassplanung vermeidet spätere Streitigkeiten und sichert Ihren letzten Willen rechtssicher ab. Rechtsanwalt Reichelt berät Sie zur Erstellung von:
- Einzeltestament: Eigenhändiges oder notarielles Testament — Formulierung, Aufbewahrung und amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
- Berliner Testament: Gemeinschaftliches Testament für Ehegatten mit gegenseitiger Erbeinsetzung und Schlusserbbestimmung
- Erbvertrag: Bindende Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben, besonders sinnvoll bei Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolge
- Vermächtnis: Zuwendung einzelner Gegenstände, Geldbeträge oder Nutzungsrechte an bestimmte Personen
- Vor- und Nacherbschaft: Mehrstufige Nachlassplanung über Generationen hinweg, etwa zur Absicherung des überlebenden Ehegatten bei gleichzeitigem Schutz des Familienvermögens
Ein häufiger Fehler bei der Testamentserstellung: Unklare Formulierungen führen nach dem Erbfall zu kostspieligen Auslegungsstreitigkeiten. Rechtsanwalt Reichelt achtet auf rechtssichere, eindeutige Formulierungen und berücksichtigt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie die optimale Nutzung von Freibeträgen.
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Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Auch wenn Sie durch ein Testament enterbt wurden, haben nahe Angehörige einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Rechtsanwalt Reichelt unterstützt Sie bei:
- Berechnung des Pflichtteils: Ermittlung des Nachlasswerts und der korrekten Anspruchshöhe — einschließlich Bewertung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
- Durchsetzung des Pflichtteils: Außergerichtliche Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung, einschließlich des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB
- Pflichtteilsergänzungsansprüche: Bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall
- Abwehr von Pflichtteilsansprüchen: Vertretung des Erben gegen überhöhte Pflichtteilsforderungen
- Pflichtteilsstrafklausel: Beratung zur Gestaltung und Wirkung im Berliner Testament
Wichtig: Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung (§ 2332 BGB). Handeln Sie rechtzeitig.
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Erbschein und Nachlassverfahren
Nach dem Erbfall müssen wichtige rechtliche Schritte eingeleitet werden — oft unter erheblichem Zeitdruck:
- Erbschein beantragen: Nachweis der Erbenstellung beim Nachlassgericht — erforderlich für Banken, Grundbuchamt und Versicherungen
- Erbausschlagung: Wenn der Nachlass überschuldet ist (Frist: 6 Wochen!) — eine versäumte Frist kann zur Haftung mit dem eigenen Vermögen führen
- Nachlassinsolvenz: Schutz vor persönlicher Haftung bei überschuldetem Nachlass
- Testamentseröffnung: Verfahren beim Nachlassgericht, Prüfung der Echtheit und Wirksamkeit
- Nachlassverzeichnis: Erstellung eines vollständigen Bestandsverzeichnisses aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet. Das Gesetz sieht eine Gesamthandsgemeinschaft vor — kein Miterbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Das führt in der Praxis häufig zu erheblichen Konflikten. Rechtsanwalt Reichelt berät Sie zu:
- Erbauseinandersetzung: Vollständige Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben durch Auseinandersetzungsvertrag
- Teilungsversteigerung: Gerichtliche Versteigerung von Nachlassimmobilien, wenn keine Einigung möglich ist
- Verwaltung: Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft — ordnungsgemäße vs. außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen
- Abschichtung: Ausscheiden einzelner Miterben gegen Abfindung — oft die pragmatischste Lösung
- Erbteilsverkauf: Veräußerung des eigenen Erbteils an Dritte oder Miterben
Der Auseinandersetzungsvertrag ist das zentrale Instrument, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Er regelt verbindlich, welcher Miterbe welche Nachlassgegenstände erhält und ob Ausgleichszahlungen fließen. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nur wirksam, wenn keine Immobilien betroffen sind — andernfalls schreibt § 311b BGB die notarielle Form vor. Als Ihr Anwalt für Erbrecht in Dresden entwirft Rechtsanwalt Reichelt den Auseinandersetzungsvertrag so, dass alle steuerlichen und sachenrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Besondere Schwierigkeiten entstehen bei Verwaltungsentscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft. Ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen — etwa die Instandhaltung einer Nachlassimmobilie oder die Kündigung eines Mietvertrags — erfordern die Zustimmung der Mehrheit nach Erbteilen (§ 2038 Abs. 2 BGB). Außerordentliche Maßnahmen wie der Verkauf eines Grundstücks benötigen hingegen die Zustimmung aller Miterben. In Fällen dringender Notgeschäftsführung kann ein einzelner Miterbe auch allein handeln, muss aber die übrigen unverzüglich informieren. Rechtsanwalt Reichelt vertritt Sie bei Konflikten über Verwaltungsentscheidungen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Testament anfechten
Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Die häufigsten Anfechtungsgründe:
- Testierunfähigkeit: Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung nicht geschäftsfähig — etwa wegen Demenz, schwerer psychischer Erkrankung oder starker Medikation
- Fälschung: Das Testament wurde gefälscht, manipuliert oder nicht vom Erblasser eigenhändig geschrieben
- Irrtum: Der Erblasser befand sich in einem wesentlichen Irrtum über den Inhalt seiner Verfügung
- Drohung oder Täuschung: Das Testament kam unter Zwang, arglistiger Täuschung oder unzulässiger Beeinflussung zustande
Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 BGB). Rechtsanwalt Reichelt prüft Ihre Erfolgsaussichten realistisch und vertritt Sie im Anfechtungsverfahren — auch wenn ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich wird.
Entscheidend für den Erfolg einer Testamentsanfechtung ist die Beweislast: Wer das Testament anficht, muss den Anfechtungsgrund nachweisen. Bei Testierunfähigkeit bedeutet das in der Regel, dass ein psychiatrisches oder neurologisches Gutachten eingeholt werden muss, das den Geisteszustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung rekonstruiert. Hierfür werden Krankenakten, Pflegeberichte und Zeugenaussagen herangezogen. Rechtsanwalt Reichelt arbeitet dabei eng mit erfahrenen Sachverständigen zusammen und bereitet die relevanten Unterlagen systematisch auf, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.
Auch bei Verdacht auf Fälschung sind forensische Gutachten — insbesondere Schriftvergleichsgutachten — häufig das entscheidende Beweismittel. Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, welche Gutachter vor den sächsischen Gerichten anerkannt sind und wie die Beweisaufnahme strategisch vorbereitet werden muss.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine umfassende Nachlassplanung endet nicht beim Testament. Ebenso wichtig ist die Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit — etwa durch schwere Krankheit, Unfall oder Demenz. Ohne wirksame Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. Rechtsanwalt Reichelt berät Sie auch zu diesen eng mit der Nachlassplanung verbundenen Themen.
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln — in Vermögensangelegenheiten, bei Gesundheitsentscheidungen und im Rechtsverkehr. Sie sollte schriftlich erteilt und für Immobiliengeschäfte notariell beurkundet werden. Wichtig ist die klare Abgrenzung der Befugnisse: Darf der Bevollmächtigte Schenkungen vornehmen? Soll die Vollmacht über den Tod hinaus gelten (transmortale Vollmacht)? Gerade die Abstimmung zwischen Vorsorgevollmacht und testamentarischen Verfügungen erfordert juristische Sorgfalt, damit sich die Dokumente nicht widersprechen.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden — insbesondere bei Bewusstlosigkeit oder im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung. Sie ist für Ärzte und Bevollmächtigte bindend (§ 1827 BGB). In Kombination mit der Vorsorgevollmacht und einem durchdachten Testament bildet die Patientenverfügung das Fundament einer vollständigen rechtlichen Vorsorge. Sprechen Sie Ihren Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in Dresden an, um alle drei Dokumente aufeinander abzustimmen.
Gesetzliche Erbfolge in Deutschland
Wenn kein wirksames Testament und kein Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1924 ff. BGB. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser:
| Konstellation | Erbanteil (Zugewinngemeinschaft) |
|---|---|
| Ehegatte + Kinder | Ehegatte ½, Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen |
| Ehegatte + Eltern des Verstorbenen | Ehegatte ¾, Eltern ¼ |
| Nur Kinder (kein Ehegatte) | Zu gleichen Teilen |
| Nur Ehegatte (keine Verwandten 1. und 2. Ordnung) | Gesamter Nachlass |
Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) erhöht sich der Erbteil des Ehegatten um ein weiteres Viertel (pauschaler Zugewinnausgleich). Bei Gütertrennung erbt der Ehegatte neben einem Kind die Hälfte, neben zwei oder mehr Kindern ein Drittel.
Die gesetzliche Erbfolge entspricht selten dem tatsächlichen Willen des Verstorbenen. Besonders in Patchwork-Familien, bei unverheirateten Paaren oder bei Unternehmensvermögen ist ein Testament dringend zu empfehlen.
Kosten beim Anwalt Erbrecht Dresden
Die Kosten für eine erbrechtliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Gegenstandswert — also dem Wert des Nachlasses bzw. des streitigen Anspruchs. Eine Erstberatung ist gesetzlich auf maximal 190 Euro netto begrenzt (§ 34 RVG).
Bei der Nachlassplanung (Testamentserstellung) können die Kosten auch als Pauschale oder Stundenhonorar vereinbart werden. Bei gerichtlichen Verfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Rechtsanwalt Reichelt informiert Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten — damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen müssen.
Beachten Sie: Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel keine erbrechtlichen Streitigkeiten ab. Prüfen Sie Ihre Police oder sprechen Sie uns darauf an.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Berufung als Erbe (§ 1944 BGB). Bei Auslandsbezug beträgt die Frist sechs Monate. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden — zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form. Eine versäumte Frist kann nur unter sehr engen Voraussetzungen angefochten werden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro betragen die Gerichtskosten ca. 273 Euro (einfache Gebühr nach GNotKG). Bei 500.000 Euro sind es ca. 935 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für die eidesstattliche Versicherung.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ein Einzeltestament können Sie jederzeit widerrufen oder ändern — durch Vernichtung, Widerrufstestament oder neues Testament. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist die Änderung nach dem Tod des ersten Ehegatten in der Regel nicht mehr möglich (Bindungswirkung). Ein Erbvertrag kann nur einvernehmlich aufgehoben werden.
Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?
Es gibt großzügige Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag wird besteuert. Die Steuersätze liegen je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %. Für selbst genutzte Immobilien gelten besondere Befreiungen.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet oft, dass der überlebende Ehegatte das Haus nicht allein erbt, sondern eine Erbengemeinschaft mit den Kindern bildet. Ohne Testament haben nichteheliche Lebenspartner keinen Erbanspruch — sie gehen vollständig leer aus.
Kann ich einzelne Gegenstände vererben?
Einzelne Gegenstände werden über ein Vermächtnis zugewendet, nicht über die Erbeinsetzung. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern hat einen schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Gegenstands gegen die Erben.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Erbrecht in Dresden — Rechtsanwalt Martin Reichelt.
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