Betriebsrat & Personalrat — Schulung, Coaching & Consulting

Arbeitsrechtliche Schulungen, Coaching und Beratung für Betriebsräte und Personalräte — praxisnah, rechtssicher und individuell.

Betriebsräte und Personalräte tragen eine enorme Verantwortung — sie vertreten die Interessen der Belegschaft in Fragen, die das tägliche Arbeitsleben unmittelbar betreffen. Von Kündigungsschutz über Arbeitszeitgestaltung bis hin zu Sozialplänen: Die arbeitsrechtlichen Anforderungen an die Gremienarbeit sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen durch neue Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Rechtsanwalt Martin Reichelt bietet praxisnahe Schulungen und individuelles Coaching für Betriebsräte und Personalräte in Dresden und bundesweit an. Als erfahrener Arbeitsrechtler vermittelt er nicht nur theoretisches Wissen, sondern gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Gremienalltag — verständlich, strukturiert und direkt anwendbar.

Warum arbeitsrechtliche Schulungen für Betriebsräte Pflicht sind

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht in § 37 Abs. 6 ausdrücklich vor, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen haben, die für ihre Arbeit erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten zu tragen und die Mitglieder für die Dauer der Schulung freizustellen. Dies umfasst:

  • Grundlagenschulungen zum BetrVG — für neu gewählte Betriebsratsmitglieder unverzichtbar
  • Arbeitsrechtliche Spezialschulungen — Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht, Betriebsänderungen
  • Wirtschaftliche Grundkenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
  • Datenschutzschulungen — insbesondere bei Einführung neuer IT-Systeme (Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6)

Praxistipp: Der Schulungsanspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Auch in kleineren Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf erforderliche Schulungen — der Arbeitgeber darf dies nicht verweigern.

Schulungsthemen im Überblick

Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Für neu gewählte Gremien und Einzelmitglieder bietet Rechtsanwalt Reichelt Einführungsschulungen, die alle wesentlichen Aspekte der Betriebsratsarbeit abdecken:

  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem BetrVG
  • Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Betriebsversammlungen — Einberufung, Durchführung und Protokollierung
  • Geschäftsführung des Betriebsrats — Sitzungen, Beschlussfassung und Freistellung
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber — Verhandlung, Einigungsstelle und Konfliktlösung

Kündigungsschutz und Betriebsratsanhörung

Jede Kündigung in einem Betrieb mit Betriebsrat erfordert dessen vorherige Anhörung nach § 102 BetrVG. Fehler bei der Anhörung machen die Kündigung unwirksam. In der Schulung lernen Betriebsräte:

  • Prüfschema für die Betriebsratsanhörung — welche Informationen muss der Arbeitgeber liefern?
  • Fristen und Formvorschriften — wann und wie muss der Betriebsrat reagieren?
  • Widerspruchsrecht nach § 102 Abs. 3 BetrVG — Voraussetzungen und praktische Umsetzung
  • Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder nach § 15 KSchG
  • Aktuelle BAG-Rechtsprechung zu typischen Anhörungsfehlern

Betriebsänderungen und Sozialplan

Bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) — etwa Standortschließungen, Personalabbau oder Umstrukturierungen — hat der Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Die Schulung behandelt:

  • Interessenausgleich und Sozialplan — Verhandlungsstrategie und Mindestinhalte
  • Nachteilsausgleich bei fehlender Beteiligung des Betriebsrats (§ 113 BetrVG)
  • Transfer- und Auffanggesellschaften — Möglichkeiten und Grenzen
  • Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG — formale Anforderungen

Arbeitszeitgestaltung und Mitbestimmung

Die Arbeitszeit gehört zu den Kernbereichen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Themen der Schulung:

  • Mitbestimmung bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit
  • Überstundenregelungen — Anordnung, Vergütung und Freizeitausgleich
  • Flexible Arbeitszeitmodelle — Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtarbeit
  • Homeoffice und Mobile Work — arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen nach der Pandemie
  • Arbeitszeiterfassung — aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH

Personalrat-Schulungen im öffentlichen Dienst

Für Personalräte gelten die jeweiligen Personalvertretungsgesetze der Länder und des Bundes (BPersVG, SächsPersVG). Die Schulungsangebote umfassen:

  • Grundlagen des Personalvertretungsrechts — Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Mitbestimmung und Mitwirkung — Abgrenzung und praktische Anwendung
  • Besonderheiten im Beamtenrecht — Versetzung, Abordnung und disziplinarrechtliche Maßnahmen
  • Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat — Zusammenarbeit und Zuständigkeiten
  • Dienstvereinbarungen — Verhandlung, Abschluss und Kündigung

Individuelles Coaching für Betriebsratsvorsitzende

Neben Gruppenschulungen bietet Rechtsanwalt Reichelt individuelles Coaching speziell für Betriebsratsvorsitzende und Personalratsvorsitzende an. Im Fokus stehen:

  • Strategische Gremienarbeit — Prioritäten setzen, Jahresplanung, Ausschussarbeit organisieren
  • Verhandlungsführung — Techniken für Gespräche mit der Geschäftsleitung und in der Einigungsstelle
  • Konfliktmanagement — Umgang mit schwierigen Arbeitgebern und internen Gremiumskonflikten
  • Betriebsvereinbarungen — Entwurf, Verhandlung und rechtssichere Formulierung
  • Rechtliche Absicherung — persönliche Haftung vermeiden, Schweigepflicht und Datenschutz

Schulungsformate und Ablauf

FormatDauerIdeal für
Inhouse-Tagesseminar1 Tag (6–8 Std.)Grundlagenschulung für neue Betriebsräte
Inhouse-Kompaktseminar2 TageVertiefungsthemen (Kündigungsschutz, Sozialplan)
Einzelcoaching2–3 StundenBR-Vorsitzende, konkrete Fallberatung
Online-SeminarHalbtags (3–4 Std.)Kompaktwissen zu Einzelthemen
Begleitendes CoachingFortlaufendLangfristige Unterstützung des Gremiums

Alle Schulungen werden individuell auf die Bedürfnisse Ihres Gremiums zugeschnitten. Rechtsanwalt Reichelt analysiert vorab die spezifischen Herausforderungen in Ihrem Betrieb und passt Inhalte, Beispiele und Schwerpunkte entsprechend an.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Schulungskosten für Betriebsräte trägt der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Dies umfasst:

  • Seminargebühren und Honorar des Referenten
  • Reisekosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten
  • Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung

Der Betriebsrat muss die Schulungsteilnahme ordnungsgemäß beschließen. Rechtsanwalt Reichelt unterstützt Sie bei der rechtssicheren Beschlussfassung und stellt auf Wunsch eine Schulungsbedarfsbestätigung aus, die gegenüber dem Arbeitgeber die Erforderlichkeit dokumentiert.

Ihr Anwalt für Betriebsratsschulungen in Dresden

Rechtsanwalt Martin Reichelt verbindet fundierte arbeitsrechtliche Expertise mit langjähriger Praxiserfahrung in der Beratung von Betriebsräten und Personalräten. Als angehender Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt er sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite und vermittelt dieses Wissen in verständlicher, praxisorientierter Form.

Ob in Dresden, Sachsen oder bundesweit — Schulungen und Coaching werden als Inhouse-Veranstaltung direkt in Ihrem Unternehmen oder als Online-Seminar durchgeführt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren konkreten Fall bezogene Einschätzung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Martin Reichelt.

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