Bußgeldverfahren & Fahrerlaubnisrecht

Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Fahrverbot anfechten, MPU-Beratung.

Bußgeldbescheid erhalten? Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht?

Rechtsanwalt Martin Reichelt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und Ihr Spezialist für die Verteidigung in Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnissachen. Wir prüfen jeden Bescheid auf Fehler und kämpfen für Ihre Mobilität.

Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar – sei es wegen fehlerhafter Messungen, Formfehlern oder Verfahrensmängeln. Handeln Sie schnell: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage nach Zustellung!

Bußgeldbescheid erhalten – was tun?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie Ruhe bewahren und systematisch vorgehen:

  1. Frist notieren: Ab dem Tag der Zustellung läuft die 14-tägige Einspruchsfrist gemäß § 67 Abs. 1 OWiG. Diese Frist ist nicht verlängerbar!
  2. Bescheid prüfen (lassen): Kontrollieren Sie die Angaben – stimmt das Datum, der Ort, die vorgeworfene Geschwindigkeit? Ist das Messfoto eindeutig?
  3. Keine Angaben machen: Füllen Sie den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle nicht vorschnell aus. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es!
  4. Fachanwalt kontaktieren: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen und die Verteidigung übernehmen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der Einspruch nach § 67 OWiG ist Ihr Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt zahlreiche Ansatzpunkte, um einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten:

Formelle Fehler

  • Fehlende oder unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung
  • Verjährung der Ordnungswidrigkeit (§ 26 Abs. 3 StVG: 3 Monate ab Tattag, sofern kein Anhörungsbogen zugestellt wurde)
  • Unzureichende Tatbeschreibung im Bescheid
  • Fehlerhafte Zustellung des Bußgeldbescheids

Materielle Fehler – Messfehler

  • Eichung: War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht? Ein ungeeichtes Gerät liefert kein verwertbares Ergebnis.
  • Bedienungsanleitung: Wurde das Messgerät gemäß der Herstelleranleitung aufgestellt und bedient? Abweichungen können zur Unverwertbarkeit führen.
  • Toleranzabzug: Wurde der korrekte Toleranzabzug vorgenommen?
  • Zuordnung: Ist auf dem Messfoto eindeutig erkennbar, welches Fahrzeug gemessen wurde? Bei Mehrspurmessungen kommt es häufig zu Zuordnungsfehlern.
  • Messprotokoll: Liegt ein vollständiges Messprotokoll vor? Fehlt es, kann die Messung nicht überprüft werden.

Identifizierung des Fahrers

Halter und Fahrer müssen nicht identisch sein. Wenn Sie auf dem Messfoto nicht eindeutig erkennbar sind, kann der Bußgeldbescheid nicht gegen Sie durchgesetzt werden. In diesem Fall droht dem Halter allerdings eine Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO.

Punktesystem in Flensburg

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße nach einem Punktesystem gemäß § 4 StVG:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (z. B. Handyverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h innerorts)
  • 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
  • 3 Punkte: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug

Maßnahmenstufen:

  • 1–3 Punkte: Vormerkung (keine Konsequenzen)
  • 4–5 Punkte: Ermahnung durch das KBA
  • 6–7 Punkte: Verwarnung mit der Empfehlung zum Fahreignungsseminar
  • 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht achtet darauf, dass durch geschickte Verteidigung Punkte vermieden oder reduziert werden – und so der Führerschein erhalten bleibt.

Fahrverbot anfechten

Ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG wird in der Regel für 1 bis 3 Monate verhängt und trifft viele Menschen hart – besonders Berufskraftfahrer und Pendler. Es gibt verschiedene Ansätze, ein Fahrverbot abzuwenden:

  • Anfechtung der Messung: Wenn die Messung fehlerhaft war, entfällt auch das Fahrverbot
  • Augenblicksversagen: Bei einer einmaligen, kurzen Unaufmerksamkeit kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen
  • Unzumutbare Härte: Wenn der Verlust des Führerscheins den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten würde, kann das Gericht ein erhöhtes Bußgeld statt Fahrverbot verhängen
  • Zeitraum wählen: Bei einem Regelfahrverbot können Sie den Zeitraum innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen – z. B. in den Urlaub legen

Häufige Verkehrsverstöße im Detail

Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist der häufigste Verkehrsverstoß in Deutschland. Die Sanktionen richten sich nach der Höhe der Überschreitung und ob sie innerorts oder außerorts begangen wurde:

  • Bis 10 km/h: 30 € (innerorts) / 20 € (außerorts) – kein Punkt
  • 11–20 km/h: 70–115 € – kein Punkt / 1 Punkt
  • 21–30 km/h: 180–250 € – 1 Punkt, ggf. Fahrverbot (innerorts ab 26 km/h)
  • 31–40 km/h: 260–400 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Über 40 km/h: Ab 400 € – 2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot

Gerade bei Messungen, die knapp über der Fahrverbotsgrenze liegen, lohnt sich die Überprüfung: Schon ein kleiner Messfehler kann den Unterschied zwischen „kein Fahrverbot“ und „1 Monat Fahrverbot“ ausmachen.

Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel wird nach der Dauer der Rotphase unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot): 90 €, 1 Punkt
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot): 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die Messung der Rotlichtdauer erfolgt häufig durch stationäre Blitzer oder Videoüberwachung. Auch hier gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aufdecken kann.

Handyverstoß (§ 23 Abs. 1a StVO)

Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt wird sanktioniert mit:

  • Als Autofahrer: 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Als Radfahrer: 55 €

Wichtig: Bereits das bloße Aufnehmen oder Halten des Geräts reicht für einen Verstoß aus. Allerdings ist die Beweisführung oft schwierig – ein Verteidigungsansatz, den ein erfahrener Fachanwalt nutzt.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Alkohol- und Drogenverstöße im Straßenverkehr haben besonders schwerwiegende Folgen:

Alkohol – Ordnungswidrigkeit:

  • 0,5 bis 1,09 Promille (ohne Ausfallerscheinungen): 500–1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot (§ 24a StVG)

Alkohol – Straftat:

  • Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen: Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, immer Straftat nach § 316 StGB – Fahrerlaubnisentzug droht
  • Ab 1,6 Promille: MPU wird in der Regel angeordnet

Drogen:

  • Fahren unter Drogeneinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG: 500–1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot
  • Bei drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB mit Fahrerlaubnisentzug
  • Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet regelmäßig eine MPU an

Fahrerlaubnisentzug vs. Fahrverbot

Viele Betroffene verwechseln Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug – die Unterschiede sind jedoch gravierend:

  Fahrverbot Fahrerlaubnisentzug
Rechtsgrundlage § 25 StVG (OWi-Verfahren) § 69 StGB (Strafverfahren)
Dauer 1–3 Monate Sperrfrist 6 Monate – 5 Jahre (lebenslang möglich)
Fahrerlaubnis Bleibt bestehen, wird nur vorübergehend „ruhend“ gestellt Erlischt vollständig
Danach Führerschein wird automatisch zurückgegeben Neuantrag erforderlich, häufig MPU
Kosten Gering (nur Bußgeld) Erheblich (MPU, Neuantrag, ggf. neue Prüfung)

MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die MPU (umgangssprachlich „Idiotentest“) wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Typische Anlässe:

  • Alkoholauffälligkeit ab 1,6 Promille oder wiederholte Alkoholverstöße
  • Drogenkonsum (auch einmaliger Cannabiskonsum kann genügen)
  • 8 oder mehr Punkte in Flensburg
  • Straftaten im Straßenverkehr

Die Durchfallquote bei der MPU liegt bei ca. 35–40 %. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich. Rechtsanwalt Reichelt berät Sie:

  • Ob eine MPU in Ihrem Fall tatsächlich erforderlich ist (manchmal lässt sich die Anordnung anfechten)
  • Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen (Abstinenznachweise, Therapie, Wartezeiten)
  • Welche Vorbereitungskurse seriös sind
  • Wann der richtige Zeitpunkt für die MPU ist

Besonderheiten in der Probezeit

Für Fahranfänger gelten verschärfte Regelungen gemäß § 2a StVG:

  • Die Probezeit dauert 2 Jahre nach Erteilung der ersten Fahrerlaubnis
  • A-Verstöße (schwerwiegend): z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer → Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar
  • B-Verstöße (weniger schwerwiegend): z. B. Handyverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h → 2 B-Verstöße = 1 A-Verstoß
  • Bei weiteren Verstößen: Verwarnung + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, bei erneutem Verstoß Fahrerlaubnisentzug

Für Fahranfänger gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Schon der kleinste Alkoholwert führt zu einem Bußgeld und einem A-Verstoß.

Gerade für junge Fahrer in der Probezeit kann ein Verkehrsverstoß weitreichende Folgen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier besonders wichtig.

Ihre Vorteile mit Fachanwalt Reichelt

  • Spezialisierung: Fachanwalt für Verkehrsrecht mit nachgewiesener Expertise
  • Erfahrung: Umfangreiche Praxis in Bußgeld- und Fahrerlaubnissachen
  • Akteneinsicht: Wir fordern die vollständige Bußgeldakte einschließlich Messdaten und Eichscheine an
  • Kostenübernahme: Klärung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Fristwahrung: Sofortige Einspruchseinlegung, damit keine Frist versäumt wird
  • Lokale Expertise: Kenntnis der Dresdner Gerichte und Bußgeldstellen

Häufig gestellte Fragen zu Bußgeld und Führerschein

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Diese Frist ist nicht verlängerbar. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie Einspruch einlegen möchten. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingehen.

Kann ich mein Fahrverbot in den Urlaub legen?

Ja, bei einem erstmaligen Regelfahrverbot haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst zu bestimmen. Sie geben Ihren Führerschein zu dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt bei der Bußgeldbehörde ab. So können Sie das Fahrverbot in eine für Sie günstige Zeit legen, z. B. in den Urlaub oder in eine Phase mit geringerem Mobilitätsbedarf.

Was kostet ein Anwalt im Bußgeldverfahren?

Die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren richten sich nach dem RVG und hängen von der Höhe des Bußgelds ab. Bei einem Bußgeld von z. B. 200 € liegen die Anwaltskosten für das außergerichtliche Verfahren bei ca. 300–500 €. Wenn ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen die Kosten in einem günstigen Verhältnis zum Nutzen. Mit Rechtsschutzversicherung werden die Kosten vollständig übernommen.

Wann droht eine MPU?

Eine MPU wird typischerweise angeordnet bei: Alkoholauffälligkeit ab 1,6 Promille, wiederholten Alkoholverstößen, Drogenkonsum, Erreichen von 8 Punkten in Flensburg oder bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr. Die Anordnung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde. In manchen Fällen lässt sich die MPU-Anordnung anwaltlich anfechten.

Kann ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden?

Grundsätzlich ja, aber nur in Ausnahmefällen. Das Gericht kann von einem Regelfahrverbot absehen und stattdessen das Bußgeld erhöhen, wenn das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde – z. B. drohender Arbeitsplatzverlust. Diese Argumentation erfordert jedoch eine überzeugende Darlegung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden.

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