Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden
Kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des Verkehrsrechts.
Sie benötigen einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt in Dresden? Rechtsanwalt Martin Reichelt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Ihre Interessen kompetent und durchsetzungsstark – ob nach einem Verkehrsunfall, bei einem Bußgeldbescheid oder im Verkehrsstrafrecht. Als zertifizierter Fachanwalt verfügt er über nachgewiesene besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Verkehrsrecht, die weit über die allgemeine anwaltliche Ausbildung hinausgehen.
Die Kanzlei Reichelt in Dresden ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Verkehrsrecht. Wir beraten und vertreten Mandanten aus Dresden und ganz Sachsen – persönlich, engagiert und mit dem Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Was macht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein Rechtsanwalt, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel gemäß § 43c BRAO verliehen bekommen hat. Um diesen Titel zu führen, muss der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachweisen. Die Anforderungen sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt:
- Theoretische Kenntnisse: Nachweis besonderer Kenntnisse durch einen Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden und Klausuren
- Praktische Erfahrungen: Bearbeitung von mindestens 160 verkehrsrechtlichen Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren
- Fortbildungspflicht: Jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung im Verkehrsrecht gemäß § 15 FAO
Der Fachanwaltstitel ist damit ein Qualitätssiegel, das Ihnen als Mandant die Sicherheit gibt, einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben.
Tätigkeitsfelder im Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das zahlreiche Lebensbereiche berührt. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Reichelt Sie in allen relevanten Teilgebieten.
Verkehrsunfallrecht – Schadensregulierung nach dem Unfall
Ein Verkehrsunfall ist für die Betroffenen oft ein einschneidendes Erlebnis. Neben dem Schock müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden: Wer haftet? Welche Schäden werden ersetzt? Wie hoch ist das Schmerzensgeld? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch – vollständig und ohne Abzüge.
Unsere Leistungen im Unfallrecht umfassen:
- Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall)
- Geltendmachung von Schmerzensgeld bei Personenschäden
- Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie
- Regulierung von Totalschäden (Wiederbeschaffungswert vs. Restwert)
- Vertretung bei Mithaftungsfragen und Mitverschulden
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch Ihre Anwaltskosten. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Mehr zum Thema Verkehrsunfall →
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten (OWi)
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handyverstoß am Steuer – ein Bußgeldbescheid kann weitreichende Folgen haben: Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen wir jeden Bußgeldbescheid sorgfältig auf formelle und materielle Fehler.
Häufige Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch nach § 67 OWiG:
- Fehlerhafte Messung (ungeeichtes Messgerät, falsche Aufstellung, Zuordnungsfehler)
- Verstoß gegen Eichvorschriften oder Bedienungsanleitungen
- Verjährung des Bußgeldbescheids (3 Monate gemäß § 26 Abs. 3 StVG)
- Fehlende Identifizierung des Fahrers auf dem Messfoto
- Formfehler im Bußgeldbescheid
Mehr zu Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisrecht →
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht betrifft schwerwiegendere Verstöße im Straßenverkehr, die als Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) verfolgt werden. Hier drohen empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen und der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Typische Delikte im Verkehrsstrafrecht:
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) – z. B. durch Alkohol ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) – umgangssprachlich „Fahrerflucht“
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) – z. B. aggressives Drängeln auf der Autobahn
- Fahrlässige Körperverletzung/Tötung (§§ 229, 222 StGB) – bei Unfällen mit Personenschaden
Im Verkehrsstrafrecht ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung besonders wichtig, da bereits die erste polizeiliche Vernehmung entscheidende Weichen stellt. Rechtsanwalt Reichelt rät: Machen Sie keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung!
Fahrerlaubnisrecht
Das Fahrerlaubnisrecht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt den Erwerb, den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Gerade der drohende Verlust des Führerscheins trifft viele Menschen existenziell – insbesondere Berufskraftfahrer und Pendler.
Unsere Schwerpunkte im Fahrerlaubnisrecht:
- Anfechtung der Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a StGB
- Beratung und Vorbereitung auf die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Punkteabbau und Fahreignungsseminare
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Besonderheiten in der Probezeit (§ 2a StVG)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWi-Verfahren)
Neben den klassischen Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen umfasst das OWi-Recht auch Verfahren wegen Parkverstößen, Umweltzonenfahrverboten und anderen verkehrsbezogenen Ordnungswidrigkeiten. In jedem Fall gilt: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss Einspruch eingelegt werden (§ 67 Abs. 1 OWiG).
Warum ein Fachanwalt statt eines normalen Anwalts?
Das Verkehrsrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt – neue Urteile, geänderte Bußgeldkataloge, technische Entwicklungen bei Messgeräten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Ihnen entscheidende Vorteile:
- Nachgewiesene Spezialisierung: Der Fachanwaltstitel garantiert fundierte Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung
- Aktuelle Rechtsprechung: Durch die jährliche Fortbildungspflicht ist ein Fachanwalt stets auf dem neuesten Stand
- Kenntnis der Messverfahren: Fachanwälte kennen die gängigen Messgeräte und deren typische Fehlerquellen
- Verhandlungserfahrung: Regelmäßige Auftritte vor Gericht in Verkehrssachen schaffen Routine und Souveränität
- Netzwerk: Kontakte zu Sachverständigen, Gutachtern und Unfallrekonstrukteuren für eine optimale Mandatsbearbeitung
Mit Rechtsanwalt Martin Reichelt haben Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite, der seit Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist und die örtlichen Gegebenheiten in Dresden und Sachsen bestens kennt.
Typische Mandate in der Kanzlei Reichelt
Die Bandbreite der Verkehrsrechtsfälle in unserer Kanzlei ist groß. Hier einige typische Beispiele aus der Praxis:
- Auffahrunfall auf der A4 bei Dresden: Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, einschließlich Mietwagenkosten und Wertminderung
- Geschwindigkeitsmessung auf der B170: Erfolgreicher Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen fehlerhafter Messung – Fahrverbot abgewendet
- Alkoholfahrt in der Dresdner Neustadt: Verteidigung im Strafverfahren wegen § 316 StGB, Erreichen einer günstigen Einstellung gegen Geldauflage
- Fahrradunfall am Elberadweg: Geltendmachung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für verletzten Radfahrer
- MPU-Vorbereitung: Beratung und Begleitung eines Mandanten durch den gesamten MPU-Prozess nach Führerscheinentzug wegen Alkohol
- Unfallflucht: Verteidigung gegen den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Einstellung des Verfahrens mangels Vorsatz
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten betrifft die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Verkehrsrecht. Hier die wichtigsten Informationen:
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt typischerweise ab:
- Schadensersatz nach Verkehrsunfällen
- Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot)
- Verkehrsstrafsachen (bei vielen Tarifen eingeschlossen)
- Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – Sie müssen sich um nichts kümmern. Eine Deckungszusage holen wir vor Mandatsübernahme für Sie ein.
Kosten ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist eine anwaltliche Vertretung häufig wirtschaftlich sinnvoll:
- Bei unverschuldetem Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt Ihre Anwaltskosten
- Bußgeldverfahren: Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und stehen oft in einem günstigen Verhältnis zum drohenden Bußgeld, Fahrverbot oder den Punkten
- Erstberatung: Wir bieten eine transparente Erstberatung, in der wir die Erfolgsaussichten und die zu erwartenden Kosten offen besprechen
Für ein erstes Beratungsgespräch kontaktieren Sie uns gerne – wir informieren Sie vorab über die anfallenden Kosten.
Ablauf einer Beratung in der Kanzlei Reichelt
Der Weg zu Ihrem Recht beginnt mit einem einfachen Schritt:
- Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen.
- Terminvereinbarung: Wir vereinbaren zeitnah einen Beratungstermin – in der Kanzlei in Dresden oder telefonisch.
- Erstberatung: Rechtsanwalt Martin Reichelt analysiert Ihren Fall, erläutert die Rechtslage und bespricht mit Ihnen die Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
- Deckungsanfrage: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage ein.
- Mandatsbearbeitung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch oder verteidigen Sie – engagiert und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
- Abschluss: Sie werden während des gesamten Verfahrens über den Stand informiert und erhalten eine transparente Abrechnung.
Über Rechtsanwalt Martin Reichelt
Rechtsanwalt Martin Reichelt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dresden. Mit seiner Fachanwaltsqualifikation im Verkehrsrecht und seiner Erfahrung im Arbeitsrecht gehört er zu den besonders spezialisierten Rechtsanwälten in der Region.
Seine Schwerpunkte im Verkehrsrecht umfassen die gesamte Bandbreite des Rechtsgebiets – von der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen über die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren bis hin zum Fahrerlaubnisrecht. Durch seine langjährige Erfahrung und die ständige Fortbildung kennt er die aktuelle Rechtsprechung und die neuesten Entwicklungen im Verkehrsrecht.
Die Kanzlei Reichelt befindet sich in Dresden und ist für Mandanten aus dem gesamten Raum Sachsen erreichbar. Rechtsanwalt Reichelt vertritt seine Mandanten vor allen Gerichten – vom Amtsgericht Dresden über das Landgericht bis hin zum Oberlandesgericht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert bzw. der Bußgeldhöhe ab. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. In der Erstberatung informieren wir Sie transparent über die zu erwartenden Gebühren.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich in vielen Fällen, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht oder erhebliche Zweifel an der Messung bestehen. Fachanwalt Reichelt prüft Ihren Bußgeldbescheid auf formelle und materielle Fehler – häufig finden sich Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG) – handeln Sie daher schnell!
Wann brauche ich einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Grundsätzlich ist eine anwaltliche Vertretung nach jedem Verkehrsunfall empfehlenswert, bei dem Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Versicherungen versuchen häufig, Ansprüche zu kürzen oder abzulehnen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre vollen Ansprüche und setzt diese konsequent durch. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite ohnehin Ihre Anwaltskosten.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?
Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (1 bis 3 Monate) und wird als Nebenfolge in Bußgeldverfahren verhängt. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB hingegen ist eine einschneidendere Maßnahme: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, und nach Ablauf der Sperrfrist muss sie neu beantragt werden – häufig ist dann eine MPU erforderlich.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Verkehrsrechtsanwalt?
Ja, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten für verkehrsrechtliche Angelegenheiten. Dies umfasst Unfallschadensregulierung, Bußgeldverfahren und häufig auch Verkehrsstrafsachen. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und holen die Deckungszusage für Sie ein.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Martin Reichelt in Dresden.
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