Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis — Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht — Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis

Konflikte im Arbeitsverhältnis gehören zu den belastendsten rechtlichen Auseinandersetzungen im Alltag. Ob Kündigung, Streit um eine Abfindung, Probleme mit dem Arbeitsvertrag oder ein unzumutbarer Aufhebungsvertrag — die Kanzlei Reichelt in Dresden steht Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Seite.

Rechtsanwalt Martin Reichelt vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten — ob durch Verhandlung, Mediation oder konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst ein breites Spektrum an Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestalten. Die Kanzlei Reichelt bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen wesentlichen Bereichen.

Kündigung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfangreichen Schutz — vorausgesetzt, man kennt seine Rechte und handelt rechtzeitig.

Wir prüfen Ihre Kündigung umfassend auf formale und inhaltliche Fehler:

  • Ordentliche Kündigung: Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Liegt ein sozial gerechtfertigter Kündigungsgrund vor (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt)?
  • Außerordentliche Kündigung: Liegt ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vor? Wurde die Zwei-Wochen-Frist eingehalten? War eine Abmahnung erforderlich?
  • Formelle Wirksamkeit: Wurde die Schriftform gewahrt? Ist die Kündigung ordnungsgemäß zugegangen? Wurde der Betriebsrat korrekt angehört?
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Elternzeit genießen besonderen Kündigungsschutz.

Kündigungsschutzklage — Fristen und Ablauf

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist zwingend — wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war.

Der typische Ablauf einer Kündigungsschutzklage:

  • Klageschrift einreichen: Wir fertigen die Klageschrift und reichen sie fristgerecht beim Arbeitsgericht ein.
  • Gütetermin: Etwa zwei bis vier Wochen nach Klageerhebung findet der Gütetermin statt. Hier versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen — häufig in Form einer Abfindungszahlung.
  • Kammertermin: Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Dieser findet in der Regel einige Monate nach dem Gütetermin statt.
  • Vergleich oder Urteil: Die große Mehrheit der Kündigungsschutzklagen endet mit einem Vergleich. Ein guter Vergleich sichert Ihnen eine angemessene Abfindung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.

Wichtig: Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich nach Erhalt der Kündigung. Die Drei-Wochen-Frist läuft ab dem Tag des Zugangs, nicht ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung gelesen haben.

Abfindung verhandeln

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. Dennoch werden Abfindungen in der Praxis sehr häufig gezahlt — vor allem im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Monatliches Bruttogehalt
  • Alter des Arbeitnehmers und Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
  • Finanzielle Situation des Arbeitgebers
  • Besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratstätigkeit)

Als Faustformel gilt: Ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei starker Verhandlungsposition oder rechtswidriger Kündigung können deutlich höhere Abfindungen erzielt werden. Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verhandeln wir für Sie die bestmögliche Abfindung.

Arbeitsvertrag prüfen und gestalten

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage Ihres Arbeitsverhältnisses. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch Klauseln, die für den Arbeitnehmer nachteilig oder sogar unwirksam sind. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag auf:

  • Unwirksame Befristungsklauseln
  • Überstundenregelungen und Pauschalabgeltung von Überstunden
  • Wettbewerbsverbote und nachvertragliche Konkurrenzklauseln
  • Ausschlussfristen und Verfallklauseln
  • Versetzungsklauseln und Änderungsvorbehalte
  • Geheimhaltungsvereinbarungen und deren Reichweite
  • Probezeit- und Kündigungsfristregelungen

Auch für Arbeitgeber bieten wir die Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge an, die den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen und beide Seiten fair behandeln.

Aufhebungsvertrag — Chancen und Risiken

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Was auf den ersten Blick wie eine gute Lösung aussieht, kann jedoch erhebliche Nachteile haben — insbesondere beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag selbst an der Beendigung mitgewirkt hat.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie zu:

  • Angemessenheit der angebotenen Abfindung
  • Vermeidung oder Minimierung der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Formulierung der Beendigungsklausel und des Beendigungsgrundes
  • Regelungen zu Resturlaub, Freistellung und Arbeitszeugnis
  • Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln
  • Steuerliche Optimierung der Abfindungszahlung

Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten negativen Formulierungen enthalten. In der Praxis ist die Zeugnissprache jedoch oft mehrdeutig und für Laien schwer zu durchschauen.

Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Bewertungen, fehlende positive Standardformulierungen und ordnungsgemäße Struktur. Bei Mängeln fordern wir eine Korrektur ein oder setzen diese gerichtlich durch.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist häufig der Vorbote einer verhaltensbedingten Kündigung. Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen, ob die Abmahnung inhaltlich korrekt ist, das gerügte Verhalten tatsächlich einen Pflichtenverstoß darstellt und ob die Abmahnung formell ordnungsgemäß ist. Bei unberechtigten Abmahnungen fordern wir die Entfernung aus der Personalakte.

Typische Situationen im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte treten in vielen Formen auf. Hier einige typische Situationen, in denen wir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Sie tätig werden:

Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl durchführen. Dabei werden Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung berücksichtigt. Fehler in der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam — ein häufiger Angriffspunkt in Kündigungsschutzverfahren.

Lohn- und Gehaltsansprüche

Unbezahlte Überstunden, ausbleibende Gehaltszahlungen oder Streit um Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Boni — als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setzen wir Ihre Vergütungsansprüche konsequent durch. Besonders wichtig: Beachten Sie die Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem anwendbaren Tarifvertrag, die oft nur wenige Monate betragen.

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind nicht nur belastend, sondern können auch rechtliche Ansprüche begründen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und setzen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche durch.

Elternzeit und Mutterschutz

Arbeitnehmer in Elternzeit und schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten während der Elternzeit, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz und bei Konflikten mit dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit.

Kosten im Arbeitsrecht

Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Einige Besonderheiten des Arbeitsrechts sind dabei zu beachten:

Besonderheit: Kostenerstattung in der ersten Instanz

Im Arbeitsrecht gilt eine wichtige Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen Ihre Anwaltskosten auch dann nicht erstatten muss, wenn Sie den Prozess gewinnen. Diese Regelung macht eine vorherige Kostenabwägung besonders wichtig.

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Wir holen die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein und rechnen direkt ab. Beachten Sie: Bei vielen Arbeitsrechtsschutzversicherungen gibt es eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine PKH-Bewilligung in Ihrem Fall vorliegen.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?

Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — selbst wenn sie rechtswidrig war. Kontaktieren Sie uns daher so schnell wie möglich nach Erhalt einer Kündigung, damit wir die Frist wahren können.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Aufhebungsverträgen ausgehandelt. Die Höhe hängt von der Verhandlungsposition, der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten einer Klage ab.

Kann mein Arbeitgeber mich einfach versetzen?

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Versetzung. Die Grenzen werden durch den Arbeitsvertrag, etwaige Betriebsvereinbarungen und das Weisungsrecht nach § 106 GewO gesetzt. Eine Versetzung muss billigem Ermessen entsprechen. Wenn Sie eine Versetzung für unzumutbar halten, sollten Sie diese anwaltlich prüfen lassen, bevor Sie handeln.

Was tun bei einer Abmahnung?

Eine Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da sie oft eine Vorstufe zur Kündigung ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem Rechtsanwalt prüfen. Wenn sie unberechtigt ist, können Sie eine Gegendarstellung verfassen oder die Entfernung aus der Personalakte fordern. Ob eine Klage auf Entfernung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — wir beraten Sie dazu individuell.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein, Sie sind niemals verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen — auch nicht, wenn Ihr Arbeitgeber mit einer Kündigung droht. Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie vorteilhaft sein, wenn die Konditionen stimmen. Aber lassen Sie ihn immer anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben. Insbesondere die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld sollten berücksichtigt werden.

Kann ich während der Probezeit gekündigt werden?

Ja, während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Dennoch gibt es auch in der Probezeit Grenzen: Die Kündigung darf nicht sittenwidrig, diskriminierend oder treuwidrig sein.

Was kostet ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Die Anwaltskosten liegen dann je nach Gehalt zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Bekomme ich nach einer Kündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber droht in der Regel keine Sperrzeit. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag kann die Agentur für Arbeit jedoch eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Wir beraten Sie, wie Sie eine Sperrzeit vermeiden oder minimieren können — etwa durch geschickte Formulierung des Aufhebungsvertrags.

Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Veränderungen durch neue Gesetze und aktuelle Rechtsprechung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beobachten wir diese Entwicklungen genau und beraten Sie stets auf dem neuesten Stand.

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Die Arbeit im Homeoffice hat sich in vielen Unternehmen dauerhaft etabliert. Rechtlich ergeben sich daraus zahlreiche Fragen: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Homeoffice? Wer trägt die Kosten für die Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes? Wie werden Arbeitszeiten im Homeoffice erfasst? Und welche Regelungen gelten bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice? Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu allen Fragen rund um mobiles Arbeiten und die Gestaltung entsprechender Vereinbarungen.

Arbeitszeiterfassung nach dem BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Für Arbeitnehmer bedeutet dies einen besseren Schutz vor unbezahlten Überstunden. Für Arbeitgeber besteht Handlungsbedarf bei der Einführung geeigneter Zeiterfassungssysteme. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Anforderungen und den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten.

Befristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge sind in der Praxis weit verbreitet. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) setzt der Befristung jedoch enge Grenzen. Eine sachgrundlose Befristung ist nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig und darf innerhalb dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden. Eine Befristung mit Sachgrund (z.B. Vertretung, Projektarbeit) unterliegt keiner festen Zeitgrenze, muss aber den gesetzlichen Anforderungen genügen. Wir prüfen Ihren befristeten Arbeitsvertrag auf Wirksamkeit und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, eine Entfristung durchzusetzen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Das BEM dient dazu, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Unterlässt der Arbeitgeber das BEM, kann dies eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam machen. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten im BEM-Verfahren und verteidigen Sie gegen krankheitsbedingte Kündigungen.

Whistleblowing und Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Arbeitnehmer, die Verstöße in ihrem Unternehmen melden. Arbeitgeber dürfen Hinweisgeber nicht benachteiligen — etwa durch Kündigung, Abmahnung oder Versetzung. Wenn Sie als Hinweisgeber Repressalien erfahren, stehen Ihnen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zu. Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setzen wir Ihren Schutz nach dem HinSchG konsequent durch.

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