Scheidung: 5 Dinge, die Sie unbedingt wissen sollten

Rechtsanwalt Martin Reichelt — Kanzlei Reichelt Dresden

Eine Scheidung gehört zu den einschneidendsten Erfahrungen im Leben. Plötzlich stehen Sie vor Fragen, die Sie sich nie stellen wollten: Was passiert mit dem Haus? Wie viel Unterhalt steht mir zu? Und wer bekommt das Sorgerecht?

In meiner Praxis als Rechtsanwalt erlebe ich täglich, dass Mandanten in dieser Situation unsicher sind — und das ist völlig normal. Genau deshalb habe ich diesen Ratgeber geschrieben: Damit Sie die wichtigsten Punkte kennen, bevor Sie teure Fehler machen.

Paar bei Scheidungsgespräch — 5 wichtige Tipps

1. Das Trennungsjahr ist Pflicht — aber es gibt Ausnahmen

Viele glauben, man könne sich einfach scheiden lassen, wenn beide einverstanden sind. So einfach ist es leider nicht: Nach § 1566 BGB müssen Sie zunächst mindestens ein Jahr getrennt leben. Das sogenannte Trennungsjahr soll sicherstellen, dass die Ehe wirklich gescheitert ist.

Was bedeutet „getrennt leben“ konkret?

Sie müssen nicht zwingend in verschiedenen Wohnungen leben. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung wird anerkannt — allerdings nur, wenn Sie tatsächlich getrennte Haushalte führen. Das heißt:

  • Getrennte Schlafzimmer
  • Kein gemeinsames Kochen, Waschen oder Einkaufen füreinander
  • Getrennte Finanzen (soweit möglich)
  • Keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Paar

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie den Beginn der Trennung schriftlich — zum Beispiel per Brief an Ihren Partner oder durch eine kurze E-Mail. Das erspart später Streit über den genauen Trennungszeitpunkt.

In Härtefällen — etwa bei häuslicher Gewalt oder wenn Ihr Partner eine schwere Straftat begangen hat — kann das Trennungsjahr ausnahmsweise entfallen. Solche Fälle sind in der Praxis allerdings selten und müssen gut begründet werden.

2. Scheidungskosten: Womit Sie rechnen müssen

Die Frage nach den Kosten einer Scheidung höre ich in fast jedem Erstgespräch. Die Antwort hängt vor allem von einem Faktor ab: dem Verfahrenswert.

Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner (drei Monatsgehälter) plus einem Anteil des Vermögens. Daraus ergeben sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ein Rechenbeispiel:

Posten Einvernehmliche Scheidung Streitige Scheidung
Verfahrenswert (Beispiel) 12.000 € 25.000 €
Gerichtskosten ca. 300 € ca. 550 €
Anwaltskosten (ein Anwalt) ca. 1.500 € ca. 2.500 € pro Anwalt
Gesamtkosten (ca.) 1.800 – 2.500 € 5.000 – 8.000 €+

Wichtig zu wissen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Das spart erheblich Kosten. Wer über geringes Einkommen verfügt, kann zudem Verfahrenskostenhilfe beantragen — eine Art staatliche Unterstützung, die die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernimmt.

3. Unterhalt: Wer zahlt wie viel — und wie lange?

Beim Thema Unterhalt herrscht oft große Verunsicherung. Grundsätzlich gibt es drei Arten:

Trennungsunterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Partner Trennungsunterhalt verlangen. Die Berechnung orientiert sich am Einkommen beider Ehepartner.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung besteht grundsätzlich kein automatischer Unterhaltsanspruch. Der Gesetzgeber erwartet, dass jeder Ehepartner eigenverantwortlich für sich sorgt. Ausnahmen gelten unter anderem bei:

  • Kinderbetreuung: Wer gemeinsame Kinder betreut, hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt
  • Alter oder Krankheit: Wenn eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist
  • Ehebedingte Nachteile: Wenn ein Partner wegen der Ehe auf Karriere verzichtet hat

Kindesunterhalt

Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben, zahlt Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird. Entscheidend sind das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder.

Aus der Praxis: Viele Mandanten wissen nicht, dass der Kindesunterhalt Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt hat. Das bedeutet: Erst werden die Kinder versorgt, dann wird geprüft, ob noch Leistungsfähigkeit für Ehegattenunterhalt besteht.

4. Sorgerecht: Was gilt nach der Trennung?

Familie mit Kind — Sorgerecht nach Trennung

Das Thema Sorgerecht ist für die meisten Eltern der emotionalste Punkt bei einer Trennung. Hier die wichtigsten Grundsätze:

Gemeinsames Sorgerecht bleibt bestehen. Eine Trennung oder Scheidung ändert zunächst nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Beide Elternteile treffen weiterhin gemeinsam die wichtigen Entscheidungen für das Kind — etwa zur Schulwahl, medizinischen Behandlung oder religiösen Erziehung.

Alleiniges Sorgerecht nur in Ausnahmefällen. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern überhaupt nicht mehr miteinander kommunizieren können, kommt ein alleiniges Sorgerecht in Betracht. Die Hürden dafür sind bewusst hoch.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht

Häufig wird nicht das gesamte Sorgerecht, sondern nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Es regelt, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Der andere Elternteil behält sein Umgangsrecht — also das Recht auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind.

Das Wechselmodell als Alternative

Immer häufiger entscheiden sich Eltern für das Wechselmodell (auch Doppelresidenz genannt): Das Kind lebt abwechselnd bei beiden Elternteilen, zum Beispiel wochenweise. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in räumlicher Nähe wohnen und gut miteinander kommunizieren können.

5. Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich

Wenn nichts anderes vereinbart wurde (etwa durch einen Ehevertrag), leben die meisten Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen getrennt, aber bei der Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen.

So funktioniert der Zugewinnausgleich:

  1. Das Vermögen jedes Ehepartners wird zu zwei Zeitpunkten bewertet: bei der Heirat und bei der Zustellung des Scheidungsantrags
  2. Die Differenz ergibt den jeweiligen Zugewinn
  3. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz
Vermögensart Worauf Sie achten sollten
Immobilien Verkehrswert ermitteln lassen, Restschuld abziehen
Bankguthaben Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags
Lebensversicherungen Rückkaufswert zum Stichtag maßgeblich
Betriebsvermögen Unternehmensbewertung durch Sachverständigen empfohlen
Schulden Werden vom Zugewinn abgezogen — können auch negativ sein

Achtung: Vermögensverschiebungen nach der Trennung — etwa das schnelle Ausgeben von Ersparnissen — können vom Gericht berücksichtigt werden. Spielen Sie hier fair, das zahlt sich langfristig aus.

Bonus-Tipp: Einvernehmlich trennen spart Geld und Nerven

Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt kann ich Ihnen eines mit Sicherheit sagen: Eine einvernehmliche Scheidung ist fast immer die bessere Wahl. Nicht nur finanziell — auch emotional und vor allem für die Kinder.

Was Sie tun können:

  • Versuchen Sie, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht)
  • Lassen Sie sich frühzeitig beraten — idealerweise bevor die Fronten verhärtet sind
  • Ziehen Sie Mediation in Betracht, wenn die Kommunikation schwierig wird
  • Denken Sie an die Kinder: Eine sachliche Trennung ist das beste Geschenk, das Sie ihnen machen können

Häufige Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren nach dem Trennungsjahr in der Regel 3 bis 6 Monate. Bei streitigen Scheidungen kann es deutlich länger dauern — manchmal mehrere Jahre, wenn Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen umstritten sind.

Brauche ich für die Scheidung zwingend einen Anwalt?

Ja, vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, um den Scheidungsantrag einzureichen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein gemeinsamer Anwalt, was die Kosten der Scheidung senkt.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung bei einer Trennung?

Während des Trennungsjahres hat grundsätzlich derjenige Ehepartner ein Recht auf die Wohnung, der sie stärker benötigt — etwa weil die Kinder dort leben. Bei Eigentum muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Lösung gefunden werden: Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder weitere gemeinsame Nutzung.

Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?

Der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) kann durch einen notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen werden. Bei kurzen Ehen unter drei Jahren findet er ohnehin nur auf Antrag statt.

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?

Die gesetzliche Erstberatungsgebühr für Verbraucher beträgt maximal 190 Euro zzgl. MwSt. (§ 34 RVG). In vielen Fällen lohnt sich diese Investition, weil Sie frühzeitig Klarheit über Ihre Rechte und mögliche Fehler bekommen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Scheidung?

Sie benötigen mindestens: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Einkommensnachweise beider Ehepartner, Übersicht über Vermögenswerte und Schulden sowie ggf. einen bestehenden Ehevertrag. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es.

Nächste Schritte

Sie stehen vor einer Scheidung und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die Kosten und informieren Sie sich über Ihre Rechte. Auf meiner Seite zum Familienrecht finden Sie weitere Informationen zu meiner Beratung.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht, Erbrecht oder Verkehrsrecht haben, helfe ich Ihnen ebenfalls gerne weiter.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren konkreten Fall bezogene Einschätzung vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Martin Reichelt.

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